Masterstudiengänge
Hier findest du eine Auflistung des Angebots an Masterstudiengängen.
Zu den Masterstudiengängen
Bewerbungen sind gewöhnlich vom 15. Oktober bis 15. Januar bzw. vom 3. November bis 15. Januar und teilweise bis 28. Februar für das folgende Sommersemester und vom 1. April bis 15. Juli bzw. 2. Mai bis 15. Juli und teilweise bis 31. August für das folgende Wintersemester möglich. Bitte die aktuellen Angaben auf dieser Seite beachten!
Die Qualifikationsvoraussetzungen für jeden Masterstudiengang sind in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung (meist in § 3, § 4 oder § 5) festgelegt.
Die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie auf den Seiten unserer Stabsstelle Recht.
Über die Gleichwertigkeit entscheidet nach Sichtung Ihrer vollständig eingereichten Bewerbung die jeweils zuständige Prüfungskommission.
Die Kurzübersicht über den Bewerbungsprozess findest du oben.
Im Detail führst du die nachfolgenden Schritte durch:
Ein postalisches Zusenden von Unterlagen ist nicht notwendig.
Jedoch behält sich die Technisches Hochschule Ingolstadt das Recht vor, die Unterlagen zusätzlich in amtlich beglaubigter Kopie anzufordern.
Es ist ausreichend die geforderten Originaldokumente einzuscannen und hochzuladen.
Jedoch behält sich die Technisches Hochschule Ingolstadt das Recht vor, die Unterlagen zusätzlich in amtlich beglaubigter Kopie anzufordern.
Trotzdem eine Bewerbung im Bewerbungszeitraum ausfüllen, geforderte Dokumente hochladen und online absenden. Wenn du im Fragenteil beim Vorstudium angibst „in Kürze bestanden“, wird lediglich eine aktuelle Notenbestätigung bis Bewerbungszeitraumende angefordert. Wenn du angibst „Absolvent“ zu sein, fordern wir dein Bachelorzeugnis bis zum Ende des Bewerbungszeitraums an.
Falls sich nach Hochladen und „OK“-setzen durch uns noch Änderungen an deinem Notenblatt ergeben, sende uns dieses am besten an bewerbung@thi.de zu. Falls es uns noch vor dem Durchführen des Zulassungsverfahrens erreicht, nimmst du mit der veränderten Note daran teil. Falls die Notenänderung erst nach Durchführung des Zulassungsverfahrens eintritt, hast du die Möglichkeit an möglichen Nachrückverfahren mit der veränderten Note teilzunehmen.
Wenn du eine Zulassung erhalten, und den Studienplatz antreten möchtest, erklärst du normal online die Annahme und immatrikulierst dich online innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Fristen. Wichtig für eine endgültige Immatrikulation (durch die Mitarbeiter der THI durchgeführt) ist, dass du uns nachweist, noch im Semester vor dem Semester zu dem du deinen Master bei uns antrittst, Absolvent in deinem Bachelorstudiengang geworden zu sein.
Falls deine Hochschule noch etwas Zeit für die Ausstellung des Zeugnisses benötigt, können wir dich schon einmal mit einer sogenannten „Absolventenbescheinigung“ endgültig immatrikulieren. Dein Zeugnis kannst du dann innerhalb von vier Wochen nach Semesterbeginn bei uns nachreichen.
Ja, selbstverständlich, und zwar im Upload-Bereich, sowie im Bewerbungsfortschritt in deinem PRIMUSS Bewerberportal. Änderungen durch die Mitarbeiter der Technischen Hochschule Ingolstadt werden dort sofort für dich angezeigt.
Über den NC (Numerus Clausus) für den jeweiligen Masterstudiengang können während des Bewerbungszeitraumes keine Auskünfte gegeben werden, da diese zu dem Zeitpunkt noch nicht feststehen
Die NCs der vergangenen Semester findest du unter Zulassung und Immatrikulation.
Informationen zur Zulassung und auch zum zu erwartenden Zeitpunkt der Zulassung findest du unter Zulassung und Immatrikulation.
Voraussetzung für eine mögliche Zulassung in alle Master der Technischen Hochschule Ingolstadt sind 210 ECTS.
Eine Bewerbung mit einem Bachelor mit 180 ECTS ist dennoch möglich, jedoch müssen die Nachweise zum Ausgleich der fehlenden 30 ECTS bis spätestens zum Ende des Bewerbungszeitraumes nachgewiesen werden.
Wir empfehlen eine Bewerbung zu Beginn des Bewerbungszeitraums, damit im ersten Schritt Prüfung der Unterlagen durch die THI und im zweiten Schritt eine Möglichkeit zum Nachreichen von Unterlagen durch den Bewerber gewährleistet ist. Wenn du dich gegen Ende des Bewerbungszeitraums bewirbst, können wir wegen der zahlreichen Bewerbungseingänge keine zeitnahe Prüfung mehr gewährleisten. Folge ist, dass Bewerber bis Ende des Bewerbungszeitraums oft keine Unterlagen mehr nachreichen können, und damit in manchen Fällen aus dem Verfahren ausgeschlossen werden müssen.
Die fehlenden 30 ECTS können nachgewiesen werden durch:
berufspraktische Leistungen außerhalb des Studiums, welche im Umfang dem Praxissemester eines Bachelorstudiums an der THI entsprechen (also mindestens 20 Wochen Vollzeit) und sich inhaltlich mit den Qualifikationsvoraussetzungen des jeweiligen Masterstudiengangs decken (Bsp.: Marketing, Vertrieb und Medien: wirtschaftswissenschaftlich oder medienorientiert)
oder
den Nachweis zusätzlich zum Erstabschluss an einer in- oder ausländischen Hochschule erbrachte praktische oder theoretische Studien- und Prüfungsleistungen, welche inhaltlich und im Umfang den Anforderungen der Qualifikationsvoraussetzungen des jeweiligen Masterstudiengangs entsprechen (Bsp.: Marketing, Vertrieb und Medien: wirtschaftswissenschaftlich oder medienorientiert).
Hinweis: Bitte beachte, dass aus den Dokumenten über die berufspraktischen Leistungen oder zusätzlich zum Erstabschluss erbrachten praktischen oder theoretischen Leistungen im Umfang von 30 ECTS deutlich erkennbar sein muss, dass es sich um zusätzlich zum Bachelorstudium erworbene 30 ECTS handelt. Falls die Leistungen nach Abschluss des Bachelorstudiums erbracht wurden, ist zusätzlich zu den Standardnachweisen wie Arbeitszeugnis keine gesonderte Bescheinigung nötig. Falls die Leistungen während des Bachelorstudiums erbracht wurden, wird der Nachweis beispielsweise durch eine Bescheinigung von Seiten der Hochschule erfolgt, aus dem hervorgeht, dass keine Anrechnung der ECTS / des Praktikums im jeweiligen Bachelorstudium stattgefunden hat. Aus den Arbeitszeugnissen sollte eindeutig die wöchentliche Arbeitszeit hervorgehen. Sollte dies nicht der Fall sein, können auch zusätzliche Nachweise hochgeladen werden (z.B. Auszug aus dem Arbeitsvertrag).
Bei den nachfolgend gelisteten Masterstudiengängen existiert ein Eignungsverfahren. Wie genau die einzelnen Eignungsverfahren vonstatten gehen ist in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung festgelegt.
Je nach Ausgestaltung des Eignungsverfahrens wirst du entweder zum Auswahlgespräch eingeladen, oder du kannst während des Bewerbungszeitraums relevante Zusatzdokumente im PRIMUSS-Bewerberportal hochladen.
Für folgende Masterstudiengänge ist ein Englischnachweis erforderlich:
Für englischsprachige Studiengänge ist an der Technischen Hochschule Ingolstadt ein Englischnachweis Level B2 erforderlich. Im Bereich Allgemeine Satzungen der Stabsstelle Recht findest du das Dokument "Anerkannte Englischtests B2" wo alle als gleichwertig anerkannten Tests gelistet sind.
Für folgende Masterstudiengänge ist ein Deutschnachweis bis zum Ende des ersten Semesters erforderlich:
Für einige englischsprachige Studiengänge ist an der Technischen Hochschule Ingolstadt ein Deutschnachweis Level A1 zum Ende des ersten Semesters erforderlich. Im Bereich Allgemeine Satzungen der Stabsstelle Recht findest du das Dokument "Anerkannte Deutschtests A1" wo alle als gleichwertig anerkannten Tests gelistet sind.
Nur in den weiterbildenden Master-/MBA-Studiengängen des Campus für Weiterbildung (TCW) ist es möglich, einzelne Module eines Studiengangs im Rahmen eines Modulstudiums zu absolvieren. Nähere Informationen zu den Modulstudien findest du hier.
Die Bewerbung läuft ab wie folgt:
Informationen dazu wie es nach Ende des Bewerbungsverfahrens weiter geht finden Sie auf unserer Seite Zulassung und Immatrikulation.
0841/9348-1370
Mo bis Do 10 bis 14 Uhr
Fr 10 bis 12 Uhr
Campus Ingolstadt
Montag-Donnerstag: 11 bis 13 Uhr
Geb. J, EG, Eingang Süd
Abweichende Öffnungszeiten (pdf)
Campus Neuburg
Dienstag 11 bis 13 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten (pdf)
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Postanschrift:
Postfach 21 04 54, 85019 Ingolstadt
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Esplanade 10, 85049 Ingolstadt