Erasmuscode der THI
D INGOLST01
Zielgruppe
Förderung der Studierendenmobilität (Theoriesemester und Praktikum), sowie des Personal- und Dozentenaustausches
Zielland
Partnerhochschule der Heimatuniverstität bzw. Gastunternehmen befindet sich in einem EU-Mitgliedstaat bzw. in Island, Liechtenstein, Norwegen sowie in Mazedonien, Kroatien, Bulgarien, Rumänien und in der Türkei.
Förderraten
Ländergruppe I (Förderung: ab WS 23/24 600,-€/Monat)
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Ländergruppe II (Förderung: ab WS 23/24 540,-€/Monat)
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Ländergruppe III (Förderung: ab WS 23/24 490,-€/Monat)
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Ländergruppe IV Erasmus international (Förderung: ab WS 23/24 700,-€/Monat)
Bis SS 2024: Indien, Japan, Marokko, Perú
Ab WS 2024/25: Marokko, Perú
Top ups für Austauschsemester ab WiSe 2023/24
150,- /Monat für Praktika
250,-€/Monat für Behinderte mit einem GdB von mind. 20, für Studierende mit Kind und für Studierende mit "Fewer Opportunities" (s. Grant Agreement)
50,-€/einmalig für "Nachhaltiges Reisen" (z.B. mit Bus, Bahn anstatt Flugzeug)
Förderungsgegenstand
Langzeitmobilitäten
- 2- bis 12-monatiger Auslandsstudienaufenthalt
- 2- bis 12-monatiges Auslandspraktikum
- 2 Tage - 6 Wochen bei Personal- bzw. Dozentenmobilität
Der Förderzeitraum kann Zero-Grant Tage ohne finanzielle Förderung enthalten!
Kurzzeitmobilitäten (nur für Doktoranden)
- Aufenthalte (Studium oder Praktikum) bis zu 30 Tage
Föderung Tag 1 - 14: 70,-€
Förderung Tag 15 - 30: 50,-€
Bewerbungstermine
Theoriesemester
Es ist keine gesonderte Bewerbung für das Erasmus-Stipendium notwendig. Sie werden vom IO per Email aufgefordert bestimmte Dokumente auszufüllen und abzugeben.
Praktikum
fortlaufend, vor Beginn des Praktikums
Nähere Informationen zu den Erasmus-Förderungen finden Sie im Download-Bereich.
Nützliche Infos rund um Studium und Praktikum im europäischen Ausland finden Sie auf der Webseite des DAAD
Notwendige Unterlagen
Studium
Folgende Dokumente müssen Sie vor Ihrer Abreise einreichen bzw. folgende Tätigkeiten erledigen:
- Digitales Learning Agreement inkl. Ihrer Unterschrift sowie der Unterschrift der Dozenten - falls erforderlich - und der Unterschrift des Fakultätskoordinators (DLA - muss in Mobility Online erstellt werden. Das DLA sollten Sie so bald wie möglich erstellen, da es von der Gasthochschule vor Beginn Ihres Auslandssemesters gegengezeichnet werden muss.)
- Grant Agreement (ausfüllen, unterschreiben und in Ihr Mobility-Online-Konto hochladen, GA - Original im IO abgeben)
- Teilnahme am Interkulturellen Training (IKT) Block I und II. IKT wird vom Sprachenzentrum (SZ) durchgeführt. Die Termine stellt das SZ in Moodle ein. Dort können Sie sich auch für die einzelnen Termine anmelden. Die IKTs finden in dem Semester direkt vor Ihrem Auslandsaufenthalt statt.
- Sprachtest in der Unterrichtssprache (Sie erhalten per Email die Aufforderung diesen Test abzulegen)
Erst wenn alle Dokumente eingereicht sind und das LA von der PHS unterschrieben vorliegt, werden 70% der Erasmus Gesamtfördersumme ausbezahlt. Die restlichen 30% werden nach Ihrer Rückkehr ausbezahlt, wenn Sie Folgendes erledigt haben:
- Einreichen der Aufenthaltsbestätigung (=LoC – Letter of Confirmation) von der Gasthochschule (diese Bescheinigung darf frühestens eine Woche vor Ihrer Abreise ausgestellt werden) - in Mobility Online hochladen! Das Formular finden Sie hier im Downloadbereich.
Persönlichen Erfahrungsbericht bzw. Bewertung des Auslandsaufenthalts in move eingeben.
- Teilnahme am IKT Block III, der zu Beginn des Semesters, das Ihrem Auslandsaufenthalt folgt, angeboten wird. Sollten Sie dann im Praktikum sein, entfällt die Pflicht Block III abzulegen.
- Wiederholung des Sprachtest
- Erstellen des „Participant Report Form“ (Sie erhalten automatisch eine Aufforderung von der EU-Webseite, diesen Onlinebericht abzugeben)
Diese Dokumente müssen innerhalb von vier Wochen nach Ende des Auslandsaufenthalt im IO der THI eingereicht werden.
Praktikum
Folgende Dokumente müssen Sie vor Beginn Ihres Praktikums einreichen bzw. folgende Tätigkeiten erledigen:
- Anmeldung in PRIMUSS
- Anmeldung im Bewerbungsportal Mobility Online - hier finden Sie die Datenschutzerklärung für das Portal.. Nun melden Sie sich bei Mobility Online an zur Beantragung des Stipendiums und zum Hochladen der folgenden Dokumente im Mobility Online:
- Learning Agreement for Traineeships "Before the Mobility" (siehe auch Downloadbereich)
- Immatrikulationsbescheinigung von der Hochschule Ingolstadt (aktuelles Semester)
- Primuss Anmeldung des Praktikums - freiwillig oder Pflichtpraktikum (screen shot der Daten)
- gegebenenfalls Nachweis über interkulturelles Training (Teilnahme am Interkulturellen Training (IKT) Block I und II. IKT wird vom Sprachenzentrum (SZ) durchgeführt. Die Termine stellt das SZ in Moodle ein. Dort können Sie sich auch für die einzelnen Termine anmelden. Die IKTs finden in jedem Semester statt. Alternativ können Sie sich vor oder nach Ihrem Aufenthalt als Buddy für internationale Studierende an der THI engagieren. Nähere Informationen finden Sie hier: Buddy-Programm)
- Einreichen des Grant Agreement for Traineeships mit Originalunterschrift beim International Office bzw. am Servicepoint oder per Post.
- Ablegen des Sprachnachweises (nach Beantragung erhalten Sie gesondert eine Email mit dem Link zum Online Sprachentool der EU)
Eine nachträgliche Beantragung (nach Beginn der Auslandsphase) ist nicht zulässig!!!
Nach dem Auslandsaufenthalt bzw. zur Auszahlung der II. Rate sind weitere Unterlagen im Mobility Online hochzuladen bzw. gesondert einzureichen. Beachten Sie hierzu die automatische Email die Sie erhalten werden.
Weitere Fördermöglichkeiten findet Ihr hier!
Praktische Tipps zum Erasmus+ Auslandsaufenthalt
Hier geht es zur Datenschutzerklärung von Mobility Online.