Erasmuscode der THI
D INGOLST01
Zielgruppe
Förderung der Studierendenmobilität (Theoriesemester und Praktikum), sowie des Personal- und Dozentenaustausches
Zielland
Partnerhochschule der Heimatuniverstität bzw. Gastunternehmen befindet sich in einem EU-Mitgliedstaat bzw. in Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien sowie in der Türkei.
Förderraten
Der/die Teilnehmende erhält maximal 90 Tage lang finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU.
Ländergruppe I (Förderung: ab WS 23/24 600,-€/Monat)
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
Ländergruppe II (Förderung: ab WS 23/24 540,-€/Monat)
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
Ländergruppe III (Förderung: ab WS 23/24 490,-€/Monat)
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Ländergruppe IV Erasmus international (Förderung: ab WS 23/24 700,-€/Monat)
Bis SS 2024: Indien, Japan, Marokko, Perú
Ab WS 2024/25: Marokko, Perú, Großbritannien (nur für Praktika!)
Top ups für Austauschsemester ab WS 23/24
Inklusion, Chancengleichheiten und Nachhaltigkeit stehen im Mittelpunkt der neuen Generation des Erasmus+ Programms.
- Praktikanten erhalten ein Traineeship Top-Up in Höhe von 150 € pro Monat.
- Seit dem WS 22/23 können bestimmte Zielgruppen einen monatlichen Aufschlag von 250 € zusätzlich zu den regulären Erasmus+ Sätzen erhalten. Dies gilt für Erstakademiker, berufstätige Studierende, Studierende mit Behinderung, Studierende mit chronischer Erkrankung und Studierende mit Kind. Weitere Informationen zu Förderbestimmungen finden Sie hier und hier.
- Nachhaltiges Reisen wird auch in der neuen Generation belohnt. Wer grün ins Gastland fährt (z.B. mit Bus, Bahn, Fahrgemeinschaft anstatt Flugzeug), kann einmalig 50 € bekommen.
Förderungsgegenstand
Langzeitmobilitäten
- 2- bis 12-monatiger Auslandsstudienaufenthalt
- 2- bis 12-monatiges Auslandspraktikum
- 2 Tage - 6 Wochen bei Personal- bzw. Dozentenmobilität
Der Förderzeitraum kann Zero-Grant Tage ohne finanzielle Förderung enthalten!
Kurzzeitmobilitäten (nur für Doktoranden)
- Aufenthalte (Studium oder Praktikum) bis zu 30 Tage
Förderung Tag 1 - 14: 70,-€
Förderung Tag 15 - 30: 50,-€