Schritt 4: Finanzierung

Erasmuscode der THI

D INGOLST01

 

 

 

Zielgruppe

Förderung der Studierendenmobilität (Theoriesemester und Praktikum), sowie des Personal- und Dozentenaustausches

 

Zielland

Partnerhochschule der Heimatuniverstität bzw. Gastunternehmen befindet sich in einem EU-Mitgliedstaat bzw. in Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien sowie in der Türkei.

 

Förderraten

Der/die Teilnehmende erhält maximal 90 Tage lang finanzielle Unterstützung aus Erasmus+ Mitteln der EU.

Ländergruppe I (Förderung: ab WS 23/24 600,-€/Monat)
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

Ländergruppe II (Förderung: ab WS 23/24 540,-€/Monat)
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Ländergruppe III (Förderung: ab WS 23/24 490,-€/Monat)
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Ländergruppe IV Erasmus international (Förderung: ab WS 23/24 700,-€/Monat)

Bis SS 2024: Indien, Japan, Marokko, Perú

Ab WS 2024/25: Marokko, Perú, Großbritannien (nur für Praktika!)

 

Top ups für Austauschsemester ab WS 23/24

Inklusion, Chancengleichheiten und Nachhaltigkeit stehen im Mittelpunkt der neuen Generation des Erasmus+ Programms.

  • Praktikanten erhalten ein Traineeship Top-Up in Höhe von 150 € pro Monat.
  • Seit dem WS 22/23 können bestimmte Zielgruppen einen monatlichen Aufschlag von 250 € zusätzlich zu den regulären Erasmus+ Sätzen erhalten. Dies gilt für Erstakademiker, berufstätige Studierende, Studierende mit Behinderung, Studierende mit chronischer Erkrankung und Studierende mit Kind. Weitere Informationen zu Förderbestimmungen finden Sie hier und hier.
  • Nachhaltiges Reisen wird auch in der neuen Generation belohnt. Wer grün ins Gastland fährt (z.B. mit Bus, Bahn, Fahrgemeinschaft anstatt Flugzeug), kann einmalig 50 € bekommen.

 

Förderungsgegenstand


Langzeitmobilitäten

  • 2- bis 12-monatiger Auslandsstudienaufenthalt
  • 2- bis 12-monatiges Auslandspraktikum 
  • 2 Tage - 6 Wochen bei Personal- bzw. Dozentenmobilität

Der Förderzeitraum kann Zero-Grant Tage ohne finanzielle Förderung enthalten!

Kurzzeitmobilitäten (nur für Doktoranden)

  • Aufenthalte (Studium oder Praktikum) bis zu 30 Tage
    Förderung Tag    1 - 14: 70,-€
    Förderung Tag 15 - 30: 50,-€

 

Bewerbungstermine

Theoriesemester

Es ist keine gesonderte Bewerbung für das Erasmus-Stipendium notwendig. Sie werden vom IO per E-Mail aufgefordert bestimmte Dokumente auszufüllen und abzugeben.

Praktikum

fortlaufend, vor Beginn des Praktikums

Nähere Informationen zu den Erasmus-Förderungen finden Sie im Download-Bereich. Nützliche Infos rund um Studium und Praktikum im europäischen Ausland finden Sie auf der Webseite des DAAD.

 

Notwendige Unterlagen

Studium

Folgende Dokumente müssen Sie vor Ihrer Abreise einreichen bzw. folgende Tätigkeiten erledigen:

  • Digitales Learning Agreement inkl. Ihrer Unterschrift sowie der Unterschrift der Dozenten - falls erforderlich - und der Unterschrift des Fakultätskoordinators (DLA - muss in Mobility Online erstellt werden. Das DLA sollten Sie so bald wie möglich erstellen, da es von der Gasthochschule vor Beginn Ihres Auslandssemesters gegengezeichnet werden muss.)
  • Grant Agreement (ausfüllen, unterschreiben und in Ihr Mobility-Online-Konto hochladen, GA - Original im IO abgeben)
  • Teilnahme am Interkulturellen Training (IKT) Block I und II. IKT wird vom Sprachenzentrum (SZ) durchgeführt. Die Termine stellt das SZ in Moodle ein. Dort können Sie sich auch für die einzelnen Termine anmelden. Die IKTs finden in dem Semester direkt vor Ihrem Auslandsaufenthalt statt.
  • Sprachtest in der Unterrichtssprache (Sie erhalten per E-Mail die Aufforderung, diesen Test abzulegen)

Erst wenn alle Dokumente eingereicht sind und das LA von der PHS unterschrieben vorliegt, werden 70% der Erasmus Gesamtfördersumme ausbezahlt. Die restlichen 30% werden nach Ihrer Rückkehr ausbezahlt, wenn Sie Folgendes erledigt haben:

  • Einreichen der Aufenthaltsbestätigung (=LoC – Letter of Confirmation) von der Gasthochschule (diese Bescheinigung darf frühestens eine Woche vor Ihrer Abreise ausgestellt werden) - in Mobility Online hochladen! Das Formular finden Sie hier im Downloadbereich.
  • Persönlichen Erfahrungsbericht bzw. Bewertung des Auslandsaufenthalts in move eingeben.
  • Teilnahme am IKT Block III, der zu Beginn des Semesters, das Ihrem Auslandsaufenthalt folgt, angeboten wird. Sollten Sie dann im Praktikum sein, entfällt die Pflicht, Block III abzulegen.
  • Wiederholung des Sprachtests
  • Erstellen des „Participant Report Form“ (Sie erhalten automatisch eine Aufforderung von der EU-Webseite, diesen Onlinebericht abzugeben)

Diese Dokumente müssen innerhalb von vier Wochen nach Ende des Auslandsaufenthalts im IO der THI eingereicht werden.

Praktikum

Folgende Dokumente müssen Sie vor Beginn Ihres Praktikums einreichen bzw. folgende Tätigkeiten erledigen:

  1. Learning Agreement for Traineeships "Before the Mobility" (siehe auch Downloadbereich)
  2. Immatrikulationsbescheinigung  von der Hochschule Ingolstadt (aktuelles Semester)
  3. Primuss Anmeldung des Praktikums - freiwillig oder Pflichtpraktikum (Screenshot der Daten)
  4. gegebenenfalls Nachweis über interkulturelles Training (Teilnahme am Interkulturellen Training (IKT) Block I und II. IKT wird vom Sprachenzentrum (SZ) durchgeführt. Die Termine stellt das SZ in Moodle ein. Dort können Sie sich auch für die einzelnen Termine anmelden. Die IKTs finden in jedem Semester statt. Alternativ können Sie sich vor oder nach Ihrem Aufenthalt als Buddy für internationale Studierende an der THI engagieren. Nähere Informationen finden Sie hier: Buddy-Programm)
  5. Einreichen des Grant Agreement for Traineeships mit Originalunterschrift beim International Office bzw. am Servicepoint oder per Post.
  6. Ablegen des Sprachnachweises (nach Beantragung erhalten Sie gesondert eine E-Mail mit dem Link zum Online Sprachentool der EU)

Eine nachträgliche Beantragung (nach Beginn der Auslandsphase) ist nicht zulässig!!!

Nach dem Auslandsaufenthalt bzw. zur Auszahlung der II. Rate sind weitere Unterlagen im Mobility Online hochzuladen bzw. gesondert einzureichen. Beachten Sie hierzu die automatische E-Mail die Sie erhalten werden.