Studieren mit Kind und Infos zum Mutterschutz

Das Studium mit Kind stellt für die Eltern in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung dar: es müssen nicht nur die Anforderungen des Studiums gemeistert werden, sondern auch die Betreuung und Erziehung des Kindes muss organisiert werden. Hinzu kommt gerade für studierende Eltern oft eine zusätzliche finanzielle Belastung.

Die Technische Hochschule Ingolstadt hat sich das Ziel gesetzt, die Studierenden mit Kind optimal zu unterstützen und die Eltern bei der Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen nicht alleine zu lassen.  Die Hochschule hält für ihre Studierenden mit Kind ein breites Unterstützungsangebot bereit, das von der Möglichkeit der Beurlaubung bis zur Kinderbetreuung reicht. Ergänzt wird das Angebot durch eine persönliche Beratung: telefonisch, per Mail oder vor Ort. Vereinbaren Sie dazu gern einen Termin mit der Gleichstellungsbeauftragten.

Studieren mit Kind

Teilzeitstudium

Die Lebenswirklichkeit vieler Studierender entspricht heute nicht mehr der von früher. Der „Normalstudent“ – Anfang zwanzig, kinderlos, finanziell abgesichert und Vollzeitstudent – ist nur noch selten die Regel. Auf diese Entwicklung reagiert die Hochschule Ingolstadt.

Seit einigen Jahren kann man an der THI Business School im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre neben dem bestehenden Vollzeitstudiengang auch in Teilzeit studieren. Der Teilzeitstudiengang wurde speziell für Studierende eingerichtet, die aufgrund besonderer Lebenssituationen begründeten Teilzeitbedarf haben. Die Inhalte des Teilzeitstudiengangs entsprechen dem Vollzeit-Bachelor Betriebswirtschaftslehre, den Studierenden steht jedoch mehr Zeit zur Verfügung, um sich z.B. besser um die Betreuung ihrer Kinder oder von Angehörigen kümmern zu können.

Räumlichkeiten zum Wickeln und Stillen

Im 2. Stock von Gebäude F befindet sich in F 114 das Eltern-Kind-Büro, das allen Angehörigen der THI mit Kind als Rückzugsmöglichkeit, zum Arbeiten, Wickeln oder Stillen zur Verfügung steht. Für den Zugang zum Eltern-Kind-Büro muss man sich einmalig bei der Gleichstellungsbeauftragten anmelden

Im Gebäude Z  befindet sich zudem der Raum der Stille, der zur Entspannung und zum Stillen genutzt werden kann. Der Raum der Stille ist jederzeit geöffnet. Gelegentlich finden hier auch Entspannungskurse statt.

Weitere Wickelplätze befinden sich in der Behindertentoilette im ersten Stock gegenüber der Bibliothek, im Gebäude F im Sanitätsraum F 216, im Gebäude G in der Behindertentoilette im Erdgeschoß sowie im Toilettenbereich der Mensa.

Beurlaubung

Die THI bietet Studierenden die Möglichkeit, sich wegen Mutterschutz bzw. Elternzeit bis zu maximal sechs Semestern beurlauben zu lassen. Die Besonderheit dieser Regelung ist, dass die Studierenden während dieser Beurlaubung – im Gegensatz zur Beurlaubung aus anderen Gründen – auch an Lehrveranstaltungen teilnehmen und Studien- und Prüfungsleistungen ablegen können. Die Regelstudienzeit wird entsprechend verlängert.
Diese Regelung bietet studierenden Eltern die Möglichkeit, Studium und Kind zu vereinbaren. Sie können ihr Studium entweder regulär fortsetzen oder sich durch die Beurlaubung eine Art „individuelles Teilzeitstudium“ organisieren. 
Weitere Fragen zur Beurlaubung beantwortet das
Service Center Studienangelegenheiten

Generelle Infos zur 
Beurlaubung vom Studium

Mutterschutz

Infos zum Mutterschutzgesetz ab 1.1.2018

Alle Studentinnen, die schwanger sind oder stillen, fallen ab dem 01.01.2018 unter den Schutz des Mutterschutzgesetzes. Mutterschutz wird nun grundsätzlich gewährt, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.

Damit Sie vom Mutterschutz profitieren, müssen Sie Ihre Schwangerschaft so bald wie möglich der Hochschule melden. 

Ansprechpartner für die Meldung und alle prüfungsrechtlichen Belange rund um den Mutterschutz ist das

Service Center Studienangelegenheiten (SCS)

Mehr zum Mutterschutzgesetz finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frau und Jugend https://www.bmfsfj.de/

Laut §15 MuSchG sollen Studentinnen ihre Schwangerschaft so bald wie möglich melden. Setzen Sie sich daher, wenn Sie schwanger sind oder stillen, bitte umgehend mit dem Service Center Studienangelegenheiten in Verbindung. Nur wenn Sie sich melden, können Sie Ihre Rechte nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen. Wir beraten Sie gerne auch zu weiteren Fragen rund um Ihre Schwangerschaft und freuen uns auf Ihre Anfrage. Melden Sie sich beim Service Center Studienangelegenheiten, bei der Frauenbeauftragten oder der Gleichstellungsbeauftragten.

Mutterschutzrechtliche Schutzfristen

Am 01.01.2018 ist das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium
(Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts v. 23.05.2017, BGBl. I S. 1228) in Kraft getreten.

Die mutterschutzrechtlichen Schutzfristen gelten auch für Studentinnen. Diese sind im Zeitraum von sechs Wochen vor bis acht (in Sonderfällen zwölf) Wochen nach der Entbindung von ihrer Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium (z.B. Teilnahme an Prüfungen) befreit. Allerdings können betroffene Studentinnen durch ausdrückliches Verlangen gegenüber der Hochschule auf den gesetzlich vorgesehenen Schutz vor und/oder nach der Entbindung verzichten, wobei diese Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.

Außerdem gelten für Stillzeiten Sonderregelungen.

Neben einigen weiteren materiellen Änderungen sieht das Mutterschutzgesetz (MuSchG) eine Ausweitung des persönlichen Anwendungsbereichs dieses Gesetzes vor. Insbesondere ist das MuSchG auch auf schwangere oder stillende Studentinnen anwendbar, wenn die Hochschule Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder Studentinnen im Rahmen der hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.

Ministerielle Informationen

Informationen zum Mutterschutz hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Verfügung gestellt unter https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz

Einen Leitfaden zum Mutterschutz sehen Sie unter dem Link https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz/73756  

Informationsblatt und Anträge

Informationen zum Vollzug des neuen Mutterschutzgesetztes an der Technischen Hochschule Ingolstadt finden Sie im Mutterschutz-Infoblatt (pdf).
Anträge und Mitteilungen können Sie über das PRIMUSS-Portal stellen bzw. einreichen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte zunächst an das
Service Center Studienangelegenheiten

Infotelefon

0841/9348-1370

Mo bis Do 10 bis 14 Uhr
Fr 10 bis 12 Uhr


Persönliche Beratung

Campus Ingolstadt

Di - Do 11 bis 13 Uhr

Geb. J, EG, Eingang Süd
Abweichende Öffnungszeiten (pdf)

Campus Neuburg

Di 11 bis 13 Uhr

am ServicePoint Studium, Geb. C Raum CN002
Abweichende Öffnungszeiten (pdf)


Postanschrift:

Postfach 21 04 54, 85019 Ingolstadt 

Besucheradresse:
Esplanade 10, 85049 Ingolstadt

Kontakt für Gleichstellungsfragen

gleichstellungsbeauftragte@thi.de

Kontakt zum Büro der Frauenbeauftragten

Seite der Frauenbeauftragten der THI

Hier finden Sie Ansprechpartner in den Fakultäten und Infos zu Mentoringprogrammen für Studentinnen.

Links

Infos zu Kinderbetreuung