Erasmus+ Programm

Erasmus+ Programm

Education & Culture

http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/promotional_en.htm

Erasmus+ Pogramm

  • Programmüberblick

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa. Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden Euro. Das ist fast doppelt so viel wie für das Vorläuferprogramm (2014–2020). Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und digitale Wandel und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben. Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die im europäischen Bildungsraum, dem Aktionsplan für digitale Bildung und der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm

  • unterstützt außerdem die europäischen Säule sozialer Rechte,
  • setzt die EU-Jugendstrategie 2019–2027 um und
  • fördert die europäische Dimension des Sports.

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Das Programm enthält drei Leitaktionen:

Leitaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen

Leitaktion 2: Partnerschaften und Kooperationsprojekte

Leitaktion 3: Politikunterstützung

Die Mobilität mit Programmländern (KA131) bieten deutschen Hochschulen die Möglichkeit, Studierende, Lehr- und Hochschulpersonal für Studien- und Praktikumsaufenthalte in einem der 34 teilnehmenden Programmländer zu fördern. Hier finden Sie einen Überblick zu den Fördermöglichkeiten.

Unter dem Dach des EU-Bildungsprogramms Erasmus+ werden folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert:

  • Auslandsstudium für Studierende (SMS)
  • Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
  • Mobilität von Lehrenden (STA)
  • Mobilität von Personal (STT)

Jede Hochschuleinrichtung, die am EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2021-2027 (hiernach "das Programm" genannt) teilnehmen und/oder sich darum bewerben möchte, muss über eine gültige Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen.

Die ECHE wurde von der Europäischen Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus+ Programm erfüllt.

Gemäß den Vorgaben der Europäischen Kommission ist sowohl die ECHE als auch das European Policy Statement (EPS) und die Erasmus Student Charta (ESC) auf den Internetseiten der Hochschule zu veröffentlichen.

  • Haftungsklausel

"Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für diesen Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser, die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben."

  • Verweis auf DAAD

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst

Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit Kennedyallee

5053115 Bonn

Tel.: +49(0)228/882-8877

Fax: +49(0)228/882-555

E-Mail: erasmus@daad.de

Homepage: www.eu.daad.de

Logo: www.daad.de/portrait/presse/logos/08959.de.html

 

 

 

    Finanzierung

    Finanzierung

    • Förderung SM (Studium/Praktikum im Ausland)

    Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern ("Programmländer").

    Die Fördersätze für Mobilitäten von Studierenden (SMP und SMS) richten sich nach den Ländergruppen I bis III. Weitere Informationen dazu finden Sie unter "Auslandsaufenthalt Studium" und "Auslandsaufenthalt  Praktikum". Dort finden Sie auch die aktuellen Fördersummen.

    Erasmus+ Praktikanten erhalten zusätzlich zu den Fördersätzen ein monatliches Topup.

    • Förderung ST (Mitarbeiter- und Dozentenmobilität)

    Die finanzielle Förderung von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken (STA) bzw. zur Fort- und Weiterbildung (STT) orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

    Es gelten für Deutschland feste Tagessätze für Aufenthalte in den drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:

     

    Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

    Die aktuellen Fördersätze finden Sie unter "Personalmobilität"

    Outgoing SMS

    SMS

    Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.

    Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.

    Vorteile eines Studiums im Ausland

    • akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
    • Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
    • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
    • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
    • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
    • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

    Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:

    • Je bis zu zwölf Monate im Bachelor, Master, Doktorat bzw. 24 Monate für einzügige Studiengänge (Staatsexamen etc.).
    • Studienaufenthalte im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach).
    • Praktika im europäischen Ausland von je 2-12 Monaten Länge (auch mehrfach).
    • Praktika innerhalb eines Jahres nach Abschluss einer Studienphase (Graduiertenpraktika), falls die Bewerbung innerhalb des letzten Jahres der Studienphase erfolgt ist.
    • Studierende, die ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland absolvieren wollen, können dies mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen tun.

    Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandsstudium

    • reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
    • Abschluss des ersten Studienjahres
    • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat
    • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
    Outgoing SMP

    SMP

    Studierende können mit Erasmus Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren.

    Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.

    Vorteile eines Erasmus-Praktikums im Ausland

    • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem
    • akademische Anerkennung des Praktikums
    • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimat-hochschule und im Unternehmen
    • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
    • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
    • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
    • Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

    Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandspraktikum

    • reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
    • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
    • nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten

    Auswahlkritierien

    Das Auswahl- und Vergabeverfahren für Erasmus+ muss fair, transparent, kohärent und ordnungsgemäß dokumentiert sein. Die entsprechenden Unterlagen sind allen am Auswahlprozess beteiligten Personen zugänglich zu machen. Die Förderkriterien sind allen potenziellen Teilnehmern bekannt zu machen. Diese Kriterien gelten auch für Zero-Grant-Geförderte.

    Die NA DAAD empfiehlt Projektträgern im Interesse der notwendigen Transparenz dringend, Informationen über das Erasmus+ Programm und die Bewerbungs- und Förderkriterien leicht auffindbar auf den Internetseiten (des Akademischen Auslandsamtes/International Office und ggf. der Fakultäten) zu veröffentlichen.

    • Erasmus+ Studentencharta

    Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „Erasmus+ Studentencharta“ (Englisch) geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts auszuhändigen ist.

    • Hinweis Sonderförderung

    Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (z.B. für Teilnehmer, die während des Auslandsstudiums im Ausland alleinerziehend sind) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.

    Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung

    Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org.

    Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale

    Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch drei Ländergruppen.

    • Hinweis Berichtspflicht

    Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

    *Dies gilt für Mobilitäten, die nach der Veröffentlichung des Tools beginnen.

    Personalmobilität

    Personalmobilität ST

     

    • Mobilität zu Unterrichtszwecken/Lehrendenmobilität (STA)

    Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

    Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

    Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.

    Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität, s. u.) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.

    Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert (Outgoing-Mobilität) werden sowie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität ), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist (Beispiele siehe Anhang C) zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE.

    Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.

    Folgender Personenkreis kann gefördert werden:

    • Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
    • Dozenten ohne Dotierung
    • Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
    • Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
    • Wissenschaftliche Mitarbeiter
    • Unternehmenspersonal

     

    • Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

    Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.

    Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.

    Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.

    Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Beispiele:

    • Allgemeine & technische Verwaltung
    • Bibliothek
    • Fachbereiche
    • Fakultäten
    • Finanzen
    • International Office
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Studierendenberatung
    • Technologie & Transfer
    • Weiterbildung

    Weiterbildungsformate (Beispiele)

    • Hospitationen
    • Job Shadowing
    • Studienbesuche
    • Teilnahme an Workshops und Seminaren
    • Teilnahme an Sprachkursen
    • Teilnahme an "Staff Weeks"

    Vorteile eines Erasmus+ Aufenthaltes 

    • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
    • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
    • Stärkung der eigenen Kompetenzen
    • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken