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Beauftragte der THI für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst

Frauen sind an unserer Hochschule herzlich willkommen und sollen sich ihrem Studium bzw. ihrer Tätigkeit mit Freude widmen können. Sollten Sie sich auf irgendeine Weise bei Ihrem Studium oder Ihrer Arbeit an der THI beeinträchtigt fühlen, wenden Sie sich bitte unbedingt an die Gleichstellungsbeauftragte der THI oder das Büro der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst! 

Wenn Sie schwanger sind oder einen Betreuungsplatz für Ihr Kind suchen, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte der THI.

  1. Fit4ProfIN Mentoring Programm

    Ihr Kickstart zur Karriere als Wissenschaftlerin!

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  2. Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen & weibl. Lehrbeauftragte

    ...auf dem Weg zur Promotion. Hier erhalten sie Informationen über Fördermöglichkeiten.

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  3. Veranstaltungen

    Hier finden Sie Veranstaltungen des Büros der Frauenbeauftragten für Schülerinnen, Studentinnen und Frauen im Beruf.

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  4. Technik für Schülerinnen

    An der THI können Schülerinnen das ganze Jahr über in die Welt der Technik und Informatik hineinschnuppern!

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  5. Mentoring für Studentinnen in Technik und Informatik

    BayernMentoring speziell für Studentinnen in Technik und Informatik: Ein tolles Angebot!

    Zu BayernMentoring
  6. Gleichstellung und Vielfalt

    Hier finden Sie die Angebote der familiengerechten Hochschule sowie alles rund um das Thema Gleichstellung am Arbeitsplatz.

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Anlaufstellen und Kontakt

Allgemeine Anfragen richten Sie bitte an die Mitarbeiterinnen im Büro der Beauftragten für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst
Buero-Frauenbeauftragte@thi.de

Die Frauenbeauftragten der THI und ihre Aufgaben

Die Frauenbeauftragten an der THI

Für die Hochschule insgesamt      

  • Prof. Dr. jur. Michaela Regler

    Stellvertretung
  • Prof. Dr. Mandy Habermann
     

Fakultät Maschinenbau   

  • Marlene Lange

    Stellvertretung
  • Prof. Dr.-Ing. Rudolf Dallner

Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen

  • Dipl.-Kauffrau Heike Götz

    Stellvertretung
  • Prof. Dr. Jürgen Bock

Fakultät Elektro- und Informationstechnik

  • Prof. Dr.-Ing. Siegfried Huber

    Stellvertretung
  • Dr. Hildegard Fuchs

Fakultät Informatik

  • Prof. Dr. Beate Navarro Bullock

    Stellvertretung
  • Prof. Dr. Melanie Kaiser

 

Fakultät Nachhaltige Infrastruktur

  • Prof. Dr.-Ing. Uwe Holzhammer
     

Fakultät THI Business School

  • Prof. Dr. rer. pol. Andrea Raab-Kuchenbuch

    Stellvertretung
  • Prof. Dr. rer. pol. Elisabeth Zellner

Die Frauenbeauftragten der THI

Für die Hochschule insgesamt      

  • Prof. Dr. jur. Michaela Regler

    Stellvertretung
  • Prof. Dr. Mandy Habermann
     

Fakultät Maschinenbau   

  • Marlene Lange

    Stellvertretung
  • Prof. Dr.-Ing. Rudolf Dallner

Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen

  • Dipl.-Kauffrau Heike Götz

    Stellvertretung
  • Prof. Dr. Jürgen Bock

Fakultät Elektro- und Informationstechnik

  • Prof. Dr.-Ing. Siegfried Huber

    Stellvertretung
  • Dr. Hildegard Fuchs

Fakultät Informatik

  • Prof. Dr. Beate Navarro Bullock

    Stellvertretung
  • Prof. Dr. Melanie Kaiser

 


Fakultät Nachhaltige Infrastruktur

  • Prof. Dr.-Ing. Uwe Holzhammer
     

Fakultät THI Business School

  • Prof. Dr. rer. pol. Andrea Raab-Kuchenbuch

    Stellvertretung
  • Prof. Dr. rer. pol. Elisabeth Zellner

 

Aufgaben der Frauenbeauftragten

Allgemein:

Die Aufgaben der Frauenbeauftragten ergeben sich aus § 4, Abs. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes: Frauenbeauftragte achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende. Sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Für unsere Hochschule bedeutet das im Einzelnen:

  • Einsatz für die Interessen der Frauen an unserer Hochschule
  • Vertretung der Fraueninteressen in den Hochschul-Gremien (Senat, Erweiterte Hochschulleitung, Hochschulrat, Fakultätsrat) und in den Berufungsausschüssen
  • Unterstützung der Hochschulleitung bei der Verbesserung der Familienfreundlichkeit an der Hochschule und der Studienbedingungen für Studentinnen
  • Beratung bezüglich Fördermöglichkeiten (Stipendien für Studium, Aufbaustudium -Master- und   Promotion). Weiterführende Links:
    Stipendienverzeichnis der THI
    Promotionsstipendium für Absolventinnen
    Die Frist zur Abgabe des Antrages auf ein Promotionsstipendium endet jeweils am 1. Februar des Antragsjahres.
  • Information über berufliche Perspektiven von Frauen
  • Beratung bei Diskriminierung und Belästigung
  • Motivierung von Schülerinnen für ein Studium
  • Unterstützung der Hochschulleitung bei der Erhöhung des Frauenanteils unter den Lehrenden, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studierenden

Aufgaben der Frauenbeauftragten

Allgemein:

Die Aufgaben der Frauenbeauftragten ergeben sich aus § 4, Abs. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes: Frauenbeauftragte achten auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende. Sie unterstützen die Hochschule in der Wahrnehmung ihrer Aufgabe der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Für unsere Hochschule bedeutet das im Einzelnen:

  • Einsatz für die Interessen der Frauen an unserer Hochschule
  • Vertretung der Fraueninteressen in den Hochschul-Gremien (Senat, Erweiterte Hochschulleitung, Hochschulrat, Fakultätsrat) und in den Berufungsausschüssen
  • Unterstützung der Hochschulleitung bei der Verbesserung der Familienfreundlichkeit an der Hochschule und der Studienbedingungen für Studentinnen
  • Beratung bezüglich Fördermöglichkeiten (Stipendien für Studium, Aufbaustudium -Master- und   Promotion). Weiterführende Links:
    <link service studienangelegenheiten studienfinanzierung stipendien internal-link>Stipendienverzeichnis der THI
    Promotionsstipendium für Absolventinnen
    Die Frist zur Abgabe des Antrages auf ein Promotionsstipendium endet jeweils am 1. Februar des Antragsjahres.
  • Information über berufliche Perspektiven von Frauen
  • Beratung bei Diskriminierung und Belästigung
  • Motivierung von Schülerinnen für ein Studium
  • Unterstützung der Hochschulleitung bei der Erhöhung des Frauenanteils unter den Lehrenden, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studierenden

Mutterschutzgesetz

Informieren Sie sich auf der Seite Gleichstellung und Vielfalt zum Thema Arbeiten mit Kind bzw. Studieren mit Kind. Als Studentin, die unter das Mutterschutzgesetz fällt, wenden Sie sich bitte an das Service Center Studienangelegenheiten - SCS.

Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick zum Thema Mutterschutz auf diesem Infoblatt.

Hier finden Sie den Leitfaden des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Mutterschutzgesetz.

 

Gleichstellung & Diversität in der Bibliothek der THI

Wir freuen uns sehr, dass wir seit Mai 2025 eine eigene Abteilung “Gleichstellung & Diversität” in der Bibliothek der THI einrichten konnten. Kommen Sie gerne vorbei und stöbern Sie in unserem Sortiment - von hilfreichen Sachbüchern, über Romane bis hin zu Gedichten haben wir bereits einige “Buch-Juwelen” im Bestand. Natürlich erweitern wir unsere Sammlung und bekommen regelmäßig neue Bücher hinzu. 

Wir freuen uns auf Sie! Sollten Sie auch mal eine Buchempfehlung für uns haben, dann kontaktieren Sie uns gerne oder nutzen Sie das Bibliotheks-Formular um Ihren Anschaffungswunsch mitzuteilen. 

Viel Spaß beim schmökern!

  1. Besuch beim Arbeitsgericht - SS25

  2. Exkursion zu asap - WS24/25

Notfall-Telefonnummern in Krisensituationen

Notfall-Telefonnummern in Krisensituationen

Hilfetelefonnummern und Ansprechstellen an der THI und extern

 

Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst

Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst

Kontakt

Kontakt

Kontaktadresse

... Fragen an das
Büro der Frauenbeauftragten:
buero-frauenbeauftragte@thi.de

... bei Fragen zum
Mentoring: 
mentoring@thi.de

 ... Fragen rund um
Technik für Schülerinnen: 
girlsgotech@thi.de

Sprechzeiten

von Montag - Donnerstag vormittags – nach Vereinbarung.

  1. Leitfaden des Bundesministeriums

    für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Mutterschutzgesetz

    Zum Leitfaden
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