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Glas voller Münzen mit einem Abschlusshut. Auf dem Glas klebt ein Bild mit einer Hand und Münze.

Studienfinanzierung

Du hast Fragen zu Gebühren und Beiträgen oder zur Studienfinanzierung?

Wir helfen dir gerne weiter.

Der Studierendenwerkbeitrag beträgt ab dem Wintersemester 2026/27 82 € pro Semester.

 

Finanzierungsmöglichkeiten

Finanzierungsmöglichkeiten

Kein Stipendium - was nun?

Kommt ein Stipendium für dich- aus welchen Grund auch immer - nicht in Frage, dann findest du hier möglicherweise eine passende Alternative.

Ob BAföG, Bildungsfond oder Studienkredit - die Bandbreite der Möglichkeiten ist groß.

Sollten dich Studienkredite oder Bildungsfonds interessieren, beachte unbedingt die Rückzahlungskonditionen! Diese fallen sehr unterschiedlich aus. Holen Sie sich mehrere Angebote ein und vergleiche diese gut.

BAföG

Für die Gewährung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist für die Studierenden der Technischen Hochschule Ingolstadt das Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg zuständig. 

Infos und Auskünfte erhältst du beim 

Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg 
Amt für Ausbildungsförderung 
Hofmannstr. 27 
91052 Erlangen 
Tel. 09131/8917-0 
Internet: www.studentenwerk.uni-erlangen.de

BAföG-Seiten des Studierendenwerks Erlangen-Nürnberg

Das Studierendenwerk führt in regelmäßigen Abständen eine individuelle Beratung in den Räumen der Technischen Hochschule Ingolstadt durch.
Die Termine werden durch das Service Center Studienangelegenheiten im Moodle bekanntgegeben.

BAföG-Empfänger können sich übrigens auch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder den Telefonsozialtarif beantragen.
Vergünstigungen finden Sie unter http://www.studentenwerke.de/de/node/1049

Bildungsfonds

Um eine Finanzierung über einen Bildungsfonds zu erhalten ist ein vom Anbieter abhängiges Bewerbungsverfahren zu durchlaufen. Wer hier erfolgreich ist und die Förderung erhält, willigt im Gegenzug ein, einen Prozentsatz seines zukünftigen Bruttogehaltes über einen bestimmten Zeitraum zurückzuzahlen. Die Konditionen werden jeweils individuell ermittelt. Die Rückzahlung beginnt erst nach dem erfolgreichen Eintritt in das Berufsleben.

Nähere Informationen findest du unter https://www.bildungsfonds.de/

Studienkredite

Die Finanzierung der Lebenshaltungskosten während des Studiums kann unter anderem durch die Inanspruchnahme eines Studienkredites erfolgen. Studienkredite sind als monatliche Zahlungen zu verstehen, die hauptsächlich den Lebensunterhalt der Studierenden sichern sollen.

Eine Möglichkeit ist der KfW-Studienkredit, der dich während des Studiums mit mindestens 100 und höchstens 650 EUR im Monat unterstützt - ohne Kreditsicherheiten und unabhängig vom Einkommen/ Vermögen. Infos gibt es bei der KFW.

Für Studierende in bereits fortgeschrittener Ausbildungsphase bietet sich das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung an. Du findest zum Bildungskredit Informationen beim Bundesverwaltungsamt
 

Weitere Informationen zu sonstigen Studienkrediten findest du unter www.studienkredite.org.

Wohngeld

Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Wohngeld ist bei der örtlichen Wohngeldstelle zu beantragen. 

Informationen der Stadt Ingolstadt findest du beim zuständigen Wohnungsamt.

Unterstützung für Auslandsaufenthalt

Für Studierende, die finanzielle Unterstützung für ihren Aufenthalt im Ausland suchen, gibt es viele Fördermöglichkeiten. Informiere dich beim International Office.

Darlehen bei wirtschaftlicher Notlage

Die E.W. Kuhlmann-Stiftung wurde von Edith und Edmund in Hamburg gegründet. Das Ehepaar unterstützt Menschen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, bei Ausbildung, Umschulung oder Existenzgründung.

Die Kuhlmann-Stiftung vergibt folgende, rückzahlbare Darlehen:
Rollendes Stipendium
Studienabschlusshilfe

Beiträge und Gebühren

Beiträge und Gebühren

Die Gebührenerhebung richtet sich nach der Gebühren- und Entgeltsatzung der THI. 

Studierendenwerkbeitrag

Alle Studierenden entrichten im Rahmen der Immatrikulation bzw. Rückmeldung den Studierendenwerkbeitrag ab dem Wintersemester 2026/2027 in Höhe von 82 Euro pro Semester. Dies gilt auch für beurlaubte Studierende, Studierende im Praxis- und Auslandssemester.

Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg Studierendenwerkbeitrag

Studiengebühren für internationale Studierende aus Drittstaaten

Die Technische Hochschule Ingolstadt (THI) erhebt ab dem Sommersemester 2026 gemäß Art. 13 Abs. 3 Satz 1 Nummer 6 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) Studiengebühren in Höhe von 800 Euro (Bachelor) bzw. 1.200 Euro (Master) pro Semester für Studierende aus Drittstaaten.

Studiengebühren für Studierende aus Drittstaaten

Gebühren Weiterbildung

Der THI Campus für Weiterbildung erhebt Gebühren für die berufsbegleitenden Bachelorstudiengänge, weiterbildenden Masterstudiengänge, Modulstudiengänge, Zertifikate. Für Informationen wende dich bitte an die Kolleginnen und Kollegen des THI Campus für Weiterbildung.

Rückmeldung

Rückmeldung

Studierende haben sich zu jedem Semester form- und fristgerecht zum Weiterstudium anzumelden (Rückmeldung), Art. 91 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes - BayHIG.

Informationen zur Rückmeldung(.pdf)

Fragen bitte per E-Mail an studienfinanzierung@thi.de

Rückmeldung verpasst?

Studierende, die der Verpflichtung zur Rückmeldung nicht nachkommen, werden exmatrikuliert.

Solltest du die Rückmeldung für das kommende Semester versäumt haben, setze dich bitte mit uns in Verbindung (studienfinanzierung@thi.de).

Wir stellen dir einen entsprechenden Antrag in Ihrem PRIMUSS-Portal zur Verfügung. Bitte beachte die dort aufgeführten Hinweise, falls du nicht zugleich Kontoinhaber bist oder als Studierender des THI Campus für Weiterbildung (TCW)  Studiengebühren zu entrichten hast.

  1. Deutschlandticket

    Ab WS 2023/24 wird für Studierende über die VGI das Deutschlandticket bereit gestellt

    Zum Deutschland Ticket
  2. Studiengebühren für Studierende aus Drittstaaten

    Bitte beachte diese Neuerung für Studienbewerberinnen und -bewerber ab SS 2026

    Zu den Studiengebühren

Kontakt

BAföG-Antrag

Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg

Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg

Link zur BAföG-Seite

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