Diana Muzychenko
Veranstaltungsmanagement, Hochschulsport
Die Technische Hochschule Ingolstadt bietet den Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern* die Möglichkeit am Hochschulsport teilzunehmen.
Folgende Kurse bieten wir im Wintersemester 2026/27 an:
Folgende Kurse Bieten wir im Wintersemester 2026/27 am Campus Neuburg an:
Volleyball im Descartes Gymnasium Neuburg – Sporthalle 2 von 18:30 – 20:00 Uhr (Start: 26.03.2026) / Anmeldung unter WhatsApp-Gruppeneinladung / Spontane Teilnahme möglich
Weiter können die Anlagen des Campus Neuburg für folgende Sportarten zum freien Spiel genutzt werden:
Hinweis: Während der Schulferien können die Hallen in Neuburg nicht genutzt werden.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos. Anmeldung per E-Mail an die Übungsleiter.
Weitere aktuelle Termine werden per Aushang oder Email bekanntgegeben.
* Rabatte externer Anbieter gelten nur für Studierende (mit gültigem Studierendenausweis)
Für leistungsorientierte Sportler fördert die THI die Teilnahme an bayerischen, nationalen sowie internationalen Meisterschaften.
Einen Überblick über die Wettkampfveranstaltungen finden Sie u.a. auf den Seiten des adh.
Vollimmatrikulierte Studierende genießen bei allen Veranstaltungen, bei denen ein von der Hochschule Ingolstadt bestellter Übungsleiter anwesend ist, vollständigen Unfallversicherungsschutz. Dieser Schutz gilt nicht, wenn der Kurs unter Leitung eines Sportvereins durchgeführt wird oder beim freien Übungsbetrieb. Für die hauptamtlichen Mitarbeiter der Hochschule Ingolstadt besteht bei der Teilnahme kein Versicherungsschutz.
Alle Sportunfälle sind von den Studierenden unverzüglich bei der Hochschule Ingolstadt, Amt für Studienangelegenheiten, anzuzeigen.
Eine Haftung der Hochschule Ingolstadt oder ihrer Bediensteten für Personen- und Sachschäden, die aus Anlass und in Zusammenhang mit der Benutzung der Sportstätten, deren Anlagen und Einrichtungen entstehen, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Es wird allen Teilnehmern am Hochschulsport empfohlen, eine Haftpflichtversicherung zur Erlangung von Versicherungsschutz für den Fall abzuschließen, dass bei der Sportausübung Dritten ein Personen- oder Sachschaden zugefügt wird und hieraus Haftungsansprüche erwachsen.
Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge haben, können Sie sich jederzeit an den Hochschulsportbeauftragten wenden.
Veranstaltungsmanagement, Hochschulsport
Referent Standortentwicklung