Stabsstelle Recht
Die Stabsstelle Recht der Technischen Hochschule Ingolstadt ist zuständig für
- Rechtliche Beratung in hochschulrechtlichen Angelegenheiten
- Rechtliche Beratung allgemeiner Rechtsangelegenheiten der Hochschule
- Bearbeitung von Klagen in Fällen der Hochschulzulassung sowie von Widersprüchen und Klagen in Prüfungsangelegenheiten
- Vertretung der Hochschule in außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten
- Erstellung und Aktualisierung von hochschulinternen Satzungen, Ordnungen und Richtlinien
- Vertragsmanagement der Hochschule
- Interne Schulungen zu hochschulrechtlichen Angelegenheiten
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Arbeitsschutzorganisation
Gebühren- und Entgeltsatzung der THI
Die Tabelle enthält Informationen z.B. zu Servicegebühren, Beglaubigungen, Bibliotheksgebühren, Studierendenangelegenheiten:
Für Studierende mit Studienstart ab Winter 2026/27:
- Gebühren- und Entgeltsatzung der THI (pdf)vom 20.07.2026
- Anlage 1 (pdf) zur Gebühren- und Entgeltsatzung vom 11.12.2023 (Gebühren für Weiterbildung und Weiterqualifizierung, Gebühren für Gaststudierende)
- Anlage 2 (pdf) zur Gebühren- und Entgeltsatzung vom 13.10.2025 (Studiengebühren für ausländische Studierende)
- Anlage 3 (pdf) zur Gebühren- und Entgeltsatzung vom 20.07.2026 (Gebühren für Allgemeine Leistungen, Bibliothek, Studierendenangelegenheiten)
- Änderungssatzung zur Gebühren- und Entgeltsatzung vom 20.07.2026 (pdf)
Bitte beachten:
- Für Studierende mit Studienstart ab Wintersemester 2025/26 gilt weiter die Gebühren- und Entgeltsatzung der THI (pdf) vom 13.10.2025
- Für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2024/25 aufgenommen haben, gilt weiter dieGebühren- und Entgeltsatzung der THI (pdf) vom 13.10.2025
Richtlinie für den Erlass von Studiengebühren für internationale Studierende
(Erlass-Stipendien-Richtlinie)
Mit den qualifikationsbezogenen Erlass-Stipendien soll die Attraktivität eines Studiums insbesondere eines Studienstarts an der THI für hochqualifizierte Bewerberinnen und Bewerber, für weibliche Studierende aus dem internationalen Umfeld insbesondere im MINT-Bereich und für Studierende aus Ländern, die bisher unterrepräsentiert sind, erhöht werden.
Mit den bedürftigkeitsbezogenen Erlass-Stipendien sollen nachgewiesen bedürftige Studentinnen und Studenten, für welche die Erhebung von Gebühren eine besondere Härte darstellt, gemäß § 13 Abs. 7 S.2 BayHIG von der Gebührenpflicht befreit werden können.
Satzungen und Richtlinien
- Allgemeine Satzungen
- Satzungen Business School
- Satzungen Fakultät Elektro- und Informationstechnik
- Satzungen Fakultät Informatik
- Satzungen Fakultät Maschinenbau
- Satzungen Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen
- Satzungen Fakultät Nachhaltige Infrastruktur
- Satzungen Studienfakultät Campus für Weiterbildung
- Richtlinien
- Satzungen Zertifikatsstudium
Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Liefer- und Leistungsaufträge der Technischen Hochschule Ingolstadt (nachfolgend „THI“ genannt).
- Link zu den AGBs (pdf, Stand Feb. 2025)
Hausordnung
Hausordnung für die Einrichtungen und Liegenschaften der Technischen Hochschule Ingolstadt (Stand 18.02.2025, pdf)
Kontakt
Bitte beachten:
Die Stabsstelle bietet keinerlei Rechtsberatung für Studierende an!
Bitte wenden Sie sich in persönlichen juristischen Fragen gerne an das Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg unter
www.werkswelt.de/rechtsberatung
Bitte kontaktieren Sie die Stabsstelle Recht gerne unter E-Mail:
Persönlicher Kontakt














