Ass. jur. Kirsten Kohlmann
Leitung Stabsstelle Recht, Vizekanzlerin
Die vorliegende Immatrilkulationsssatzung ist seit 01.08.2026 in Kraft:
Die vorliegende Immatrilkulationsssatzung ist seit 01.08.2026 in Kraft:
Gültig ab 1. Okt. 2026:
Übersetzte Version (nur die deutschsprachige hat Rechtsgültigkeit):
Gültig bis 30.09.2026:
Übersetzte Version (nur die deutschsprachige hat Rechtsgültigkeit):
In der als Hauptsprache im Studiengang angezegten Unterrichtssprache ist zur Bewerbung bereits mindestens Level B2 nachzuweisen. In Studiengängen, die in der Hauptsprache "Englisch" angeboten werden, gilt dies ebenfalls für den Nachweis englischer Sprachkenntnisse. In einigen Studiengängen sind im Studienverlauf Deutsch- bzw. Fremdsprachenkenntnisse nachzuweisen.
Genauere Erläuterungen finden Sie in den beigefügten Dokumenten:
Satzung über die Erhebung des Grundbeitrages des Studierendenwerks Erlangen-Nürnberg:
Die aktuelle Wahlordnung der THI ist seit 01.08.2026 in Kraft:
Die aktuelle Wahlordnung der THI ist seit 01.08.2026 in Kraft:
Für Studierende mit Studienstart ab Wintersemester 2025/26
Für Studierende mit Studienstart ab Wintersemester 2022/23
Satzungen zu Weiterbildungszertifikaten finden Sie auf der gleichnamigen Seite.
Zusatzstudien „eTHIcs – Ethics of Technology“ gültig ab dem 01.03.2025
Zusatzstudien „eTHIcs – Ethics of Technology“ gültig ab dem 01.03.2023
Die Stabsstelle bietet keinerlei Rechtsberatung für Studierende an!
Bitte wenden Sie sich in persönlichen juristischen Fragen gerne an das Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg unter
www.werkswelt.de/rechtsberatung
Bitte kontaktieren Sie die Stabsstelle Recht gerne unter E-Mail: recht@thi.de
Leitung Stabsstelle Recht, Vizekanzlerin
Stellv. Leitung Stabsstelle Recht