Aufgabe des Antikorrupitonsbeauftragten ist die Beobachtung und Bewertung von Korruptionsanzeichen sowie die Beratung der Hochschulleitung bei der Korruptionsbekämpfung. Er ist Ansprechpartner für Beschäftigte und Dritte.
Sonderfunktionen
Die Beauftragten mit Sonderfunktion koordinieren ihre jeweiligen Themen hochschulweit und stehen als Ansprechpartner für Anliegen zur Verfügung. Im Folgenden sind die Sonderfunktionen alphabetisch aufgeführt.
Antikorruptionsbeauftragter
Beauftragter für behinderte Studierende
Beratung und Information behinderter Studierender und StudienbewerberInnen über Themenbereiche, die ihre Chancengleichheit an der Hochschule berühren, insbesondere über Studien- und Prüfungsbedingungen sowie bauliche und technische Gegebenheiten und Erfordernisse.
Datenschutzbeauftragter
Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist die Überwachung der Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften. Unter anderem unterrichtet und berät er die Verantwortlichen und Beschäftigten hinsichtlich ihrer Pflichten nach der DSGVO sowie nach sonstigen Datenschutzvorschriften.
Frauenbeauftragte
Die Frauenbeauftragte wirkt unterstützend mit um den Frauenanteils unter den Lehrenden, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studierenden zu erhöhen. Sie setzt sich für die Interessen der Frauen an der Hochschule ein und berät bei Diskriminierung und Belästigung.
Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte fördert und überwacht die Umsetzung des Bay. Gleichstellungsgesetzes sowie des Gleichstellungskonzepts der THI. Die Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehört genauso zu den Aufgaben wie die Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Gleichstellungsfragen und Unterstützung in Einzelfällen.
Informationssicherheitsbeauftragte
Die Informationssicherheitsbeauftragte baut das Informationssicherheitsmanagement auf und organisiert dieses. Das Initiieren des Sicherheitsprozesses gehört ebenso zum Aufgabenbereich wie auch die Leitung von Untersuchungen evtl. auftrender sicherheitsrelevanter Ereignisse.
Integrationsbeauftragter
Der Integrationsbeauftragte ist unter anderem Ansprechpartner für Fragen und Anliegen von Migranten und Flüchtlingen. Außerdem setzt er sich aktiv für die Förderung der Integration von ausländischen Studierende ein.
Ombudsmann für gute wissenschaftliche Praxis
Der Ombudsmann für gute wissenschaftliche Praxis ist Vertrauensperson und Ansprechpartner für alle Hochschulangehörigen, die Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens vorzubringen haben. Er berät als unabhängige Vertrauensperson die Beschwerdeführer oder Informanten, vermittelt zwischen den Beteiligten und sorgt für eine gütliche Beilegung von Konflikten. Auch berät er die Hochschulleitung,
die Fakultäten und die Forschungseinrichtungen in grundsätzlichen Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und kann dazu Empfehlungen aussprechen.
Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten. Sie ist verantwortlich für die Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in die Dienststelle und berät schwerbehinderte Menschen in der Dienststelle.
Sicherheitswesen
Die Beauftragten im Sicherheitswesen beraten die Mitglieder der Hochschule in Fragen der Sicherheit insbesondere zu Arbeitsschutz, Gefahrstoffe und Brandschutz. Neben der Unterweisung in Arbeitsschutzangelegenheiten zählt auch die Kommunikation und Information zum Arbeitsschutz hochschulweit zu den Aufgaben.