Akkreditierungen

Als staatliche Hochschule ist die THI verpflichtet, die regelmäßige Akkreditierung der Studiengänge nachzuweisen. In Akkreditierungsverfahren wird überprüft, ob die Studiengänge den gesetzlichen Qualitätsanforderungen entsprechen. Studiengänge, welche das Verfahren erfolgreich durchlaufen haben, erhalten das Siegel "akkreditiert" des Deutschen Akkreditierungsrates.

Alle etablierten THI-Studiengänge haben das Gütesiegel "akkreditiert" erhalten oder befinden sich zur Zeit im Abschluss des Verfahrens. Der Akkreditierungsstatus eines Studiengangs wird in der Datenbank akkreditierter Studiengänge des Akkreditierungsrates "ELIAS" öffentlich gemacht. Eine Übersicht auf Studiengangebene finden Sie hier

Verantwortlich für die Qualität der Lehre an der THI ist die Vizepräsidentin für Lehre. Die operative Koordination der Akkreditierungsverfahren an der THI übernimmt die Qualitätsmanagementbeauftragte. In den (Studien-)Fakultäten übernehmen die jeweiligen Studiendekane die Koordination der Verfahren.

Die THI unterscheidet zwischen der ERST-Akkreditierung neuer Studiengänge, der RE-Akkreditierung laufender Studiengänge und der Akkreditierung einer wesentlichen Änderung. In den Akkreditierungsverfahren wird überprüft, ob die formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß BayStudAkkV erfüllt sind. Dafür wird nach der Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen durch die Vizepräsidentin für Lehre die Akkreditierungskommission – bestehend aus fünf Hochschullehrenden, einem Studierenden und einem wissenschaftlichen Mitarbeiter – einberufen, um die Prüfung und Bestellung der externen, fachlichen Experten für den Fachbeirat zu vollziehen. Die formalen Kriterien werden durch die Qualitätsmanagementbeauftragte geprüft. Die Fachbeiräte (Hochschullehrende, Vertreter der Berufspraxis, Vertreter der externen Studierenden) nehmen eine Bewertung aller fachlich-inhaltlichen Kriterien vor und sprechen bei Bedarf Maßgaben zur Weiterentwicklung der Studiengänge aus. Die Bewertung der Fachbeiräte wird als Beschlussvorschlag an die Akkreditierungskommission weitergeleitet, die nur mit Begründung von der Bewertung der Fachbeiräte abweichen kann. Die Akkreditierungskommission trifft auf der Basis der Bewertung des Fachbeirats die finale Akkreditierungsentscheidung (akkreditiert - nicht akkreditiert, mit / ohne Auflagen - Empfehlungen). Der Präsident spricht anschließend im Einvernehmen mit dem Beschluss der Akkreditierungskommission die Akkreditierung aus oder lehnt diese ab.

Der gesamte Ablauf der Akkreditierungsverfahren ist der Grafik zu entnehmen:

 

Kontakt

Leitung SQ, Qualitätsmanagementbeauftragte
Ann Katrin Michl
Tel.: +49 841 9348-2174
Raum: D018
E-Mail:

Weiterführende Informationen

Erfolgreiche Akkreditierungsverfahren

Akkreditierungsstatus der Studiengänge

Datenbank ELIAS

Informationen zum Deutschen Akkreditierungssystem:
Deutscher Akkreditierungsrat