Studienkosten
Die Bewerbung an der THI ist kostenlos.
Zusätzliche Informationen für internationale Bewerber:
Bitte berücksichtigen Sie die uni-assist Gebühr, die in dem Bewerbungssemester 75 Euro für den ersten gewünschten Studiengang und 30 Euro für jeden weiteren gewünschten Studiengang beträgt. Bitte berücksichtigen Sie auch eventuell anfallende indirekte Antragskosten, z. B. die Übersetzung von Dokumenten, wenn diese nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, die Beglaubigung von Dokumenten und die Versandkosten.
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Lediglich ein Studentenwerksbeitrag von 67 Euro wird pro Semester erhoben.
Für das berufsbegleitende Studium am Insitut für Akademische Weiterbildung (IAW) der THI fallen Gebühren an. Diese können Sie auf der jeweilige Studiengangseite im Kurzprofil unter "Studienbeitrag" einsehen.
Zusätzliche Information für internationale Bewerber:
Bitte beachten Sie, dass die Lebenshaltungskosten bei ca. 950 Euro pro Monat in Deutschland liegen (abhängig von Ihren individuellen Bedürfnissen).
Mehr dazu weiter unten unter Lebenshaltungskosten
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Das Referat Studienfinanzierung berät Sie zu Möglichkeiten zur Studienfinanzierung und informiert Sie über verschiedene Stipendien, die allen Studierenden der THI zugänglich sind. Bitte beachten Sie, dass die meisten Stipendiengeber auf gute akademische Leistungen Wert legen, Bedürftigkeit spielt kaum eine Rolle.
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Die Talentförderung der THI unterstützt begabte Studierende mit ihrem Talentprogramm und vermittelt Stipendien. Außerdem gibt es weitere Finanzierungsmöglichkeiten wie z.B. BAföG oder Wohngeld.
Weitere Informationen zur Finanzierung Ihres Studiums
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Fällige Beiträge und Gebühren werden im Regelfall durch die THI über das SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Sie erteilen uns ein entsprechendes Mandat für die Immatrikulation bzw. Rückmeldung.
Der Begriff SEPA (Single Euro Payments Area) bezeichnet einen einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraum, bei dem keine Unterschiede mehr zwischen inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen gemacht werden.
Informationen zur Überweisung des Studentenwerksbeitrags außerhalb der EU finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid und unter Beiträge und Gebühren.
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Ja. Der Studentenwerksbeitrag in Höhe von 52 Euro gilt auch für Studierende mit Beurlaubung und für Studierende, die ein Praktikum oder Auslandssemester absolvieren. Weitere Informationen finden unter Beiträge und Gebühren.
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Ein Semesterticket der THI gibt es aktuell nicht.
Alle Studierenden, die in Ingolstadt wohnen oder in Ingolstadt immatrikuliert sind, können aber bei der Ingolstädter Verkehrsgesellschaft (INVG) eine Schülerkarte für die Dauer des Semesters erwerben. Weitere Informationen zum Schülerticket der INVG
Grundsätzlich können Sie bei Vorlage Ihres Studentenausweises oder einer Immatrikulationsbescheinigung in Deutschland jedes Bus- und Bahn-Unternehmen nach ermäßigten Tarifen für Studierende fragen. So können Sie abhängig von den Regelungen der jeweiligen Verkehrsbetriebe auch an Ihrem Heimatort oder im Praktikumssemester vergünstigte Fahrkarten nutzen.
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Sie können die folgenden Dokumente verwenden:
- Sperrkonto
- Verpflichtungserklärung
- Bestätigung des Stipendiums
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der FAQ-Seite Studieren in Deutschland (rechtliche Fragen).
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Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten in Deutschland betragen ca. 850 Euro pro Monat, je nach individuellen Bedürfnissen und Erwartungen.
Unbedingt notwendige monatliche Kosten beinhalten:
Unterkunft | 350 € – 500 € |
Krankenversicherung | 107 € |
Haftpflichversicherung | 7-10 € (empfehlenswert) |
Internet und Mobilfunknetz | Ca. 25 € |
Deutsche Rundfunkgebühr (für alle obligatorisch) | 18 € Infos unter www.rundfunkbeitrag.de |
Essen | 150 -250 € |
Nahverkehr | Ca. 50 €, aber in Ingolstadt kommt man überall gut mit dem Fahrrad hin |
Mögliche weitere Kosten: Lernmaterial, Laptop & Zubehör, Heimreise, Studienreisen, Fahrrad, Kleidung etc.
Bitte beachten Sie, dass außerdem einmal pro Semester der Studentenwerksbeitrag von 52 Euro fällig wird.
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Die THI kann Ihnen keine personalisierte Aufstellung ausstellen. Hier finden Sie unsere offiziellen Angaben zu den Lebenshaltungskosten, die Sie stattdessen vorzeigen können.
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Hierfür wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Bank und lassen Sie sich dort bezüglich möglicher Kreditoptionen beraten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der THI Seite Finanzierungsmöglichkeiten,
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Der Buspreis hängt davon ab, wie weit Ihre Wohnung vom Zentrum entfernt ist. Für Tarifstufe 1 kostet eine einfache Busfahrt z.B. 2,50 Euro. Der Studentenausweis für ein Semester (6 Monate) kostet ca. 129 Euro. Weitere Informationen darüber finden Sie auf der INVG-Website. (Stand 2021)
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Die Monatskarte für die Züge der Deutschen Bahn (DB) zwischen München und Ingolstadt kostet ca. 280 Euro. Beachten Sie, dass die Lebenshaltungskosten in München höher sind als in Ingolstadt.
(Stand 2021)
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Ja, es gibt verschiedene Vergünstigungen für Studierende. Zum Beispiel können Sie das Theater kostenlos besuchen. Weitere Informationen finden Sie unter Vergünstigungen für Studierende.
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Stipendien
Es gibt verschiedene Stipendien für eingeschriebene Studierende: z.B. das Deutschlandstipendium, Oskar-Karl-Foster Stipendium usw.
Die Stipendienberatung/Talentförderung der THI informiert Sie über verschiedene Stipendien, für die sich alle interessierten THI-Studierenden bewerben können.
Zusätzliche Information für internationale Studierende:
Einmal im Jahr vergibt das International Office Stipendien an internationale Studienbewerber. Bitte überprüfen Sie die Ankündigungen in Moodle. Auch der DAAD bietet verschiedene Stipendien an. Alumni deutscher Auslandsschulen haben weiterhin die Möglichkeit, sich für ein "BayBIDS-Motivationsstipendium" zu bewerben.
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Arbeiten in Deutschland
Ingolstadt hat eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten in Deutschland. Die Beschäftigungsmöglichkeiten in Ingolstadt und Umgebung sind gut. Als Student können Sie Minijobs, Jobs als Werkstudent oder Jobs als Tutor/studentische Hilfskraft an der Hochschule in Betracht ziehen.
Nützliche Links für Ihre Jobsuche:
www.stepstone.de
http://stellen.donaukurier.de/
https://ingolstadtjobs.de/jobs-ingolstadt
www.xing.com (deutsche Netzwerkplattform)
Zusätzliche Information für internationale Studierende:
Bitte beachten Sie, dass Sie nur begrenzt arbeiten können, ohne Ihren internationalen Studentenstatus zu gefährden. Diese Informationen werden auch auf dem Zusatzblatt zur Aufenthaltsgenehmigung angezeigt. In der Regel dürfen Sie nicht mehr als 120 volle oder 240 halbe Tage (nicht mehr als vier Stunden pro Tag) pro Jahr arbeiten.
Auch nicht deutschsprachige Studierende haben die Möglichkeit, einen Studienjob zu bekommen, wenn sie über die richtige Qualifikation verfügen (z. B. Informatik, Elektrotechnik u.s.w.). Aber die Chancen stehen viel besser, wenn Sie die deutsche Sprache beherrschen.
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Damit Sie in der Sozialversicherung weiterhin als Studierender eingestuft werden, dürfen Sie während dem Semester maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Sie zahlen dann für Ihr Arbeitsentgelt keine Beiträge für die Krankenversicherung. In der vorlesungsfreien Zeit kann in der Regel mehr gearbeitet werden.
Bitte informieren Sie sich eigenständig über den aktuellen Stand der Regelungen hierzu bei den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern, Ihrem Finanzamt oder für eine allgemeine Information bei der Sozialberatung des Studentenwerks. Unter dem Stichwort "Werkstudentenregel" finden Sie außerdem im Internet weitere Informationen.
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Grundsätzlich gilt: Studierende aus der Europäischen Union und dem EWR sind praktisch den deutschen Studierenden gleichgestellt und haben freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie sind als ordentliche Studierende anzusehen und nicht als Arbeitnehmer, wenn Ihr Job in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche umfasst.
Sofern Sie als EU- oder EWR-Studierende/r in Deutschland einen studentischen Nebenjob aufnehmen oder ein bezahltes Praktikum absolvieren, müssen Sie sich über eine deutsche Krankenversicherung versichern.
Quelle: Deutsches Studentenwerk
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Mit einem deutschen Studentenvisum oder einer deutschen Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie 120 volle Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten. Sie dürfen sich jedoch nicht selbstständig machen. Wer mehr arbeiten möchte, muss die Erlaubnis der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde einholen.
Ausnahmen für studentische Hilfskräfte (SHK): Die 120-Tage-Regel gilt nicht für studentische Hilfskräfte. Es gibt keine Einschränkungen für diese Jobs an der Universität. Sie müssen jedoch die Ausländerbehörde informieren.
Quelle: Study in Germany
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Es gibt keine Beschränkungen für EU- und EEA-Bürger.
Nicht-EU / EEA-Bürger sollten Folgendes berücksichtigen:
Wenn Sie während Ihres Studiums ein Praktikum in den Semesterferien absolvieren möchten, gilt dies als "reguläre" Arbeit. Dies gilt auch für unbezahlte Praktika. Jeder Tag des Praktikums wird von Ihrem 120-Tage-Limit abgezogen.
Ausnahmen für Pflichtpraktika: Handelt es sich bei Ihrem Praktikum um ein so genanntes Pflichtpraktikum im Sinne der Studienordnung, dürfen Sie mehr Stunden arbeiten.
Die Abschlussarbeit wird auch als obligatorischer Teil des Studiums angesehen und kann in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen ohne Berücksichtigung der 120-Tage-Frist abgeschlossen werden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausübung einer Erwebstätigkeit (pdf) für internationale Studierende sind sehr streng. Es ist wichtig, sich dessen bewusst zu sein: Sie können ausgewiesen werden, wenn Sie dagegen verstoßen.
Quelle: Study in Germany
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Sie sind selbst dafür verantwortlich, ein Praktikum oder einen Job zu finden. Der Career Service der THI kann Sie allerdings in folgenden Themen unterstützen und beraten:
- Bewerbungsmappencheck: Überprüfung Ihres Anschreibens und Ihres Lebenslaufs, Tipps zum Bewerbungsfoto und Zeugnissen
- Simulation eines Vorstellungsgesprächs: Rollenspiel zur Vorbereitung auf das Vorstellungsgespräch
- Stellensuche und Netzwerken
- Karriereplanung: Berufsorientierung, Analyse von Berufs- und Tätigkeitsfeldern, Definition der Karriereziele, Maßnahmen zur Erreichung der Karriereziele
- Profilbildung: Kompetenz- und Stärken-/Schwächenanalyse, Motivation und Ziele
- Vorbereitung auf die Gehaltsverhandlung
- Coaching und Unterstützung bei der Entwicklung von Sozial- und Methodenkompetenzen
- uvm.
Darüber hinaus werden auf unserer Moodle-Karriereseite viele Ausschreibungen sowie Workshops bekannt gegeben.
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Um in Deutschland arbeiten zu können, benötigen Sie eine Steueridentifikationsnummer und eine Sozialversicherungsnummer. Diese beiden Nummern gelten lebenslang bzw. für internationle Studierenden für ihren gesamten Aufenthalt in Deutschland.
Die Steueridentifikationsnummer erhalten Sie ca. 2 Wochen nach der erstmaligen Registrierung Ihrer Adresse in Deutschland per Post. Wenn Sie Ihren Steuerausweis verloren haben, wenden Sie sich an das nächstgelegene Finanzamt.
Ihre Sozialversicherungsnummer müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen, wenn Sie bei einer öffentlichen Versicherung versichert sind. Wenn Sie privat krankenversichert sind, müssen Sie Ihre Sozialversicherungskarte bei Ihrer örtlichen deutschen Rentenversicherung beantragen.
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In Deutschland werden verschiedene Arten von Sozialabgaben sowie Steuern direkt von Ihrem Einkommen abgezogen. Die Regeln für Studenten sind jedoch oft großzügig. Sie zahlen entweder geringere oder gar keine Beiträge.
Erfahren Sie mehr über Steuern und Sozialabgaben auf der Seite des Deutschen Studentenwerk e.V.
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Mit geringen deutschen Sprachkenntnissen ist es zwar theoretisch möglich ein Praktikum zu finden, wenn sie über die richtige Qualifikation verfügen (z. B. Informatik, Elektrotechnik u.s.w.). Aber die Chancen stehen viel besser, wenn Sie die deutsche Sprache beherrschen.
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