Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Seit dem 11. März 2015 gelten an der Technischen Hochschule Ingolstadt die Grundsätze der staatlichen bayerischen Hochschulen zum Umgang mit Befristungen nach dem WissZeitVG. In den Grundsätzen haben sich die Präsidentinnen und Präsidenten der staatlichen bayerischen Hochschulen auf Mindeststandards für den Umgang mit Befristungen nach dem WissZeitVG verständigt. Ziel der Grundsätze ist es, bestmögliche Rahmenbedingungen für das wissenschaftliche Personal in der Qualifizierungsphase zu gewährleisten.

Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses stellt die Internetseite des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst folgende Informationen bereit:

https://www.km.bayern.de/ministerium/hochschule-und-forschung/wissenschaftspolitik/wissenschaftlicher-nachwuchs.html