Einlegung von Rechtsbehelfen auf elektronischem Weg

Die THI eröffnet mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs neben dem herkömmlichen Post- und Kommunikationsweg die Möglichkeit, Dokumente, die bislang ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden mussten, elektronisch zu übermitteln, wobei dieselbe Rechtsverbindlichkeit erzielt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Übermittlung in einer bestimmten Art und Weise erfolgt, die den gesetzlichen Anforderungen des Schriftformersatzes gerecht wird. Es steht hierfür derzeit ausschließlich folgender elektronischen Zugang bereit:

Versendung eines signierten elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz, unter der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist, an folgende De-Mail-Adresse:
Poststelle@thi.de-mail.de