Studiengebühren für Studierende aus Drittstaaten (außerhalb EU, EWR)
Die Technische Hochschule Ingolstadt (THI) erhebt gemäß Art. 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) Studiengebühren in Höhe von 800 € pro Semester für Bachelor-Studierende bzw. 1.200 € für Master-Studierende aus Drittstaaten*.
Studierende der THI, die aktuell bereits 500 € pro Semester zahlen oder ihr Studium ohne Wechsel des Studiengangs im Sommersemester 2026 fortführen, sind von dieser Reform nicht betroffen!
Mit diesen Gebühren werden die Angebote für das Onboarding, die Integration und den Berufseinstieg für internationale Studierende ausgebaut. Die Leistungen sind im International Welcome Center (IWC) verortet. Alle Studierenden zahlen weiterhin den Studierendenwerksbeitrag pro Semester.
Wir an der THI sind bestrebt, unseren Studierenden die bestmöglichen Bedingungen zu bieten, um ihre Fähigkeiten und Persönlichkeiten für die Berufswelt der Zukunft zu entwickeln. In unserem International Welcome Center finden Sie exzellenten Service und Unterstützung. Unsere Studienprogramme bieten Ihnen die besten Studienbedingungen.
Wer zahlt Studiengebühren?
Personen, die ihr Studium ab dem Sommersemester 2026 mit einer *Staatsangehörigkeit außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischem Wirtschaftsraums (EWR) neu aufnehmen. Die Studiengebühren werden für die Dauer des gesamten Studiums und der Immatrikulation an der THI erhoben.
Link zur Gebühren- und Entgeltsatzung
Welche Leistungen bietet die THI an?
Onboarding
- Digitale Informationsveranstaltungen und Betreuung nach der Zulassung
- Unterstützung bei Antrag auf Aufenthaltstitel
- Informationen und Unterstützung bei der Wohnungssuche
- Unterstützung bei Fragen zu Studium und Aufenthalt in Deutschland
Integration und Deutschkurse
- Interkulturelle Seminare
- Allgemeine und fachliche Deutschkurse
- Landeskundliche Veranstaltungen und Exkursionen
- Mentoringprogramm
Berufseinstieg
- Workshops und Veranstaltungen rund um Bewerbung, Praktikum, Abschlussarbeiten und Berufseinstieg
- Kontaktdatenbank mit Unternehmen
- Bewerbungsunterstützung inklusive Bewerbungsmappencheck
Für folgende Personen werden bei entsprechender Prüfung keine Studiengebühren erhoben
- Deutsche oder Deutschen Gleichgestellte.
- Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaats und/oder des EWR (EU, Island, Liechtenstein und Norwegen).
- Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) oder einen grundständigen Studienabschluss (z.B. Bachelor) im deutschen Bildungssystem erworben haben. Dazu zählen nicht diejenigen, die lediglich ein Studienkolleg besucht haben.
- BayBids-Stipendiaten und andere Absolventen anerkannter Deutscher Schulen im Ausland.
- Studierende, die vor Wintersemester 2024/25 bereits an der THI immatrikuliert sind und diesen Studiengang fortsetzen.
- Schutzsuchende aus der Ukraine nach § 24 AufenthG
- Austauschstudierende, Gaststudierende, Summer School- und Weiterbildungsteilnehmer (für diese werden z.T. Studiengebühren in anderer Höhe erhoben).
- Studierende, die im Rahmen einer Promotion immatrikuliert sind.
- Weitere Personen, die nach der Gebühren- und Entgeltsatzung der THI berechtigt sind, im Bewerbungsportal einen Antrag auf Erlass der Service- oder Studiengebühren zu stellen und deren Antrag genehmigt wird.
- Weitere Personen, die nach der Erlass-Stipendien-Richtlinie der THI im Auswahlverfahren für ein qualifikationsbezogenes Erlass-Stipendium nominiert wurden.
- Weitere Personen, die nach der Erlass-Stipendien-Richtlinie der THI ein bedürftigkeitsbezogenes Erlass-Stipendium erhalten haben.
Link zur Gebühren- und Entgeltsatzung der THI(Bitte beachte insbesondere auch Anlage 2)
Mit diesen Kosten musst du rechnen
Übersicht der Studiengebühren pro Semester (zweimal pro Jahr) für Studierende aus Drittstaaten (außerhalb EU, EWR):
- Bachelor: 800 €
- Master: 1.200 €
Weitere Kosten pro Monat:
- Lebenshaltungskosten: ca. 900 €
- Krankenversicherung: ca. 150 €
FAQs Erlass-Stipendien
Ein Erlass-Stipendium bedeutet eine Befreiung von den Studiengebühren.
Beim Bewerbungsverfahren werden Befreiungen von Studiengebühren für ausgewählte besonders leistungsstarke Studierende festgelegt. Diese sind „qualifikationsbezogene Erlass-Stipendien“. Die Entscheidung wird im Auswahlverfahren getroffen.
Sie können sich nicht selbst auf das qualifikationsbezogene Erlass-Stipendium bewerben. Sie werden bei der Zulassung über das PRIMUSS-Portal informiert, ob Sie die Befreiung erhalten.
Die Befreiung gilt für die Dauer von 2 Semestern.
Sie können sich nicht selbst bewerben. Gegen Ende des 2. Fachsemesters werden Ihre Studienleistungen geprüft. Wenn Ihre Studienleistungen mindestens 80% der geforderten ECTS pro Semester und einen Notendurchschnitt von 2,0 (Master) oder 1,7 (Bachelor) im Notenblatt aufweisen, kann der Erlass um ein weiteres Jahr verlängert werden.
In folgenden Fällen werden Sie nicht mehr befreit: Studiengangwechsel und Ablauf der Regelstudienzeit. Sie müssen dann die Studiengebühren bezahlen.












