Ein wesentlicher Sinn und Zweck der immer stärkeren Verbreitung der Fahrerassistenzsysteme ist, die Vision Zero, also das Ziel von Null Verkehrstoten, zu erreichen. Dieses Ziel ist erreichbar, indem menschliches Versagen als hauptsächliche Unfallursache durch weiterentwickelte Assistenzsysteme bzw. durch automatisiertes Fahren eliminiert wird. Eine breite Akzeptanz dieser Systeme in der Bevölkerung kann es jedoch nur geben, wenn die Unfälle, die trotz der Systeme geschehen, vollständig durch unabhängige Untersuchungen aufgeklärt werden können.


Für die bereits auf dem Markt befindlichen Fahrzeuge mit aktiven/autonomen Sicherheitseinrichtungen reicht die klassische Unfallanalyse nicht aus, um viele Unfälle vollumfänglich aufzuklären. Aus unfallanalytischer Sicht, vor allem im Hinblick auf zukünftig hochautomatisierte Fahrzeugsysteme, ist ein entsprechend ausgestalteter, standardisierter EDR (EventDataRecorder) als unbedingt notwendige Forderung an den Gesetzgeber zu formulieren.

Dabei erscheint eine breit angelegte Kooperation aus Sachverständigenorganisationen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Versicherungen, Zulieferern, den OEMs sowie der Justiz als am zielführendsten, um diese Forderung auch tatsächlich umzusetzen. Ziel muss zumindest ein europäischer, am besten aber ein weltweiter Standard sein. Die dafür gegründete Arbeitsgruppe AHEAD unter Beteiligung der THI verfolgt genau diese Vision:

Rechtssicherheit und Datenschutz für alle durch einen obligatorischen, standardisierten EDR für automatisierte Fahrzeuge.

Die Kerngruppe von AHEAD umfasst folgende Stakeholder:

Positionspapier AHEAD