Cyber Security Engineer
Cyber Security Engineer
Globale Vernetzung und zunehmende Digitalisierung schaffen neben neuen Wachstumschancen auch neue Risiken. Die Gefahr von Cyber-Angriffen ist real und macht Cyber-Security zu einer strategischen Priorität für Unternehmen und Behörden. Allerdings stehen Organisationen vor zahlreichen Herausforderungen bei der effektiven Umsetzung von geeigneten Cyber-Maßnahmen und so steigt die Nachfrage nach Expertinnen und Experten in diesem Bereich.
Der berufsbegleitende Masterstudiengang "Cyber Security Engineer" konzentriert sich auf die technischen Design-Aspekte der Cyber-Sicherheit und qualifiziert die Studierenden zu Fachkräften mit hoher Realisierungskompetenz und vertieftem Wissen in komplexen Security-Architekturen sowie aktuellen Technologien wie z.B. Künstliche Intelligenz. Zudem sensibilisiert der Master die Studierenden für ethische Fragestellungen und die gesellschaftliche Verantwortung und vermittelt ihnen den Rechtsrahmen für legales Handeln. Die Absolventinnen und Absolventen dieses Studiengangs sind in der Lage, komplexe Security-Projekte zu planen und zu leiten und so entscheidend zur Abwehr von Cyber-Bedrohungen in Organisationen beizutragen.
Curriculum Cyber Security Engineer
Methodenkompetenz/Führen: Sich selbst und andere
Aktuelle Themen der Softwareentwicklung
Grundlagen moderne Cybersicherheit
Ethik und Recht für Cybersicherheit
Security by Design
Entreprise Network Security
Security Management und Ökonomie
System und Software Security
Künstliche Intelligenz in der IT-Sicherheit
Applied Security Projekt
Security für Embedded Systems
(Inter-)Cloud Security
Masterarbeit
| 1. Semester | |
|---|---|
| 2. Semester | |
| 3. Semester | |
| 4. Semester | |
| 5. Semester |
Zulassungsvoraussetzungen
- a) der Nachweis eines erfolgreichen Abschlusses eines ingenieurswissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder technischen Studiums oder Informatikstudiums an einer deutschen Hochschule mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten oder äquivalentem Studien- umfang oder ein gleichwertiger erfolgreicher in- oder ausländi scher Abschluss.
- b) der Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägig qualifizierten berufspraktischen Erfahrung nach Abschluss des in lit. a) genannten Hochschulstudiums in der Informatik, Wirtschaftsinformatik oder eines vergleichbaren Studiums mit informatischem Schwerpunkt bzw. gleichwertigen Abschlusses; eine einschlägig qualifizierte berufspraktische Erfahrung liegt insbesondere bei Tätigkeiten aus dem Bereich Softwaresysteme oder Softwareentwicklung vor.
- c) bei Studiengängen aus dem ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder technischen Bereich ohne Schwerpunkt auf der Informatik der Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägig qualifizierten berufspraktischen Erfahrung nach Abschluss des in lit. a) genannten Hochschulstudiums bzw. gleichwertigen Abschlusses; eine einschlägig qualifizierte berufspraktische Erfahrung liegt insbesondere bei Tätigkeiten aus den Bereichen Softwaresysteme oder Softwareentwicklung vor.
Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben
Wenn die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben wurde, ist eine Vorprüfung der Hochschulzugangsberechtigung durch uni-assist erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer von uni-assist 4 bis 6 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Weitere Informationen zur Studienbewerbung aus dem Ausland finden Sie auf der Website Studienbewerbung aus dem Ausland.
Beratung und Bewerbung
Für individuelle Beratung vor und während der Bewerbungsphase nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Ansprechpartnerin auf. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite.
Die Bewerbung für diesen Studiengang erfolgt online.
Noch Fragen?
Du hast Fragen zu Bewerbung, Zulassung, Einschreibung, Studienfinanzierung, Wohnen oder anderen allgemeinen Themen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular und wähle das passende Anliegen aus. So landet deine Anfrage direkt bei den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern und kann schnell und gezielt beantwortet werden.
Studiengangleiter
Programm-Managerin für Interessenten
Cyber Security Engineer
Globale Vernetzung und zunehmende Digitalisierung schaffen neben neuen Wachstumschancen auch neue Risiken. Die Gefahr von Cyber-Angriffen ist real und macht Cyber-Security zu einer strategischen Priorität für Unternehmen und Behörden. Allerdings stehen Organisationen vor zahlreichen Herausforderungen bei der effektiven Umsetzung von geeigneten Cyber-Maßnahmen und so steigt die Nachfrage nach Expertinnen und Experten in diesem Bereich.
Der berufsbegleitende Masterstudiengang "Cyber Security Engineer" konzentriert sich auf die technischen Design-Aspekte der Cyber-Sicherheit und qualifiziert die Studierenden zu Fachkräften mit hoher Realisierungskompetenz und vertieftem Wissen in komplexen Security-Architekturen sowie aktuellen Technologien wie z.B. Künstliche Intelligenz. Zudem sensibilisiert der Master die Studierenden für ethische Fragestellungen und die gesellschaftliche Verantwortung und vermittelt ihnen den Rechtsrahmen für legales Handeln. Die Absolventinnen und Absolventen dieses Studiengangs sind in der Lage, komplexe Security-Projekte zu planen und zu leiten und so entscheidend zur Abwehr von Cyber-Bedrohungen in Organisationen beizutragen.
Curriculum Cyber Security Engineer
Methodenkompetenz/Führen: Sich selbst und andere
Aktuelle Themen der Softwareentwicklung
Grundlagen moderne Cybersicherheit
Ethik und Recht für Cybersicherheit
Security by Design
Entreprise Network Security
Security Management und Ökonomie
System und Software Security
Künstliche Intelligenz in der IT-Sicherheit
Applied Security Projekt
Security für Embedded Systems
(Inter-)Cloud Security
Masterarbeit
| 1. Semester | |
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| 2. Semester | |
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| 4. Semester | |
| 5. Semester |
Zulassungsvoraussetzungen
- a) der Nachweis eines erfolgreichen Abschlusses eines ingenieurswissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder technischen Studiums oder Informatikstudiums an einer deutschen Hochschule mit mindestens 210 ECTS-Leistungspunkten oder äquivalentem Studien- umfang oder ein gleichwertiger erfolgreicher in- oder ausländi scher Abschluss.
- b) der Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägig qualifizierten berufspraktischen Erfahrung nach Abschluss des in lit. a) genannten Hochschulstudiums in der Informatik, Wirtschaftsinformatik oder eines vergleichbaren Studiums mit informatischem Schwerpunkt bzw. gleichwertigen Abschlusses; eine einschlägig qualifizierte berufspraktische Erfahrung liegt insbesondere bei Tätigkeiten aus dem Bereich Softwaresysteme oder Softwareentwicklung vor.
- c) bei Studiengängen aus dem ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder technischen Bereich ohne Schwerpunkt auf der Informatik der Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägig qualifizierten berufspraktischen Erfahrung nach Abschluss des in lit. a) genannten Hochschulstudiums bzw. gleichwertigen Abschlusses; eine einschlägig qualifizierte berufspraktische Erfahrung liegt insbesondere bei Tätigkeiten aus den Bereichen Softwaresysteme oder Softwareentwicklung vor.
Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben
Wenn die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben wurde, ist eine Vorprüfung der Hochschulzugangsberechtigung durch uni-assist erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer von uni-assist 4 bis 6 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Weitere Informationen zur Studienbewerbung aus dem Ausland finden Sie auf der Website Studienbewerbung aus dem Ausland.
Beratung und Bewerbung
Für individuelle Beratung vor und während der Bewerbungsphase nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Ansprechpartnerin auf. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite.
Die Bewerbung für diesen Studiengang erfolgt online.
Noch Fragen?
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