Praktikum im Ausland
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Zum Praktikum im Ausland
Integraler Bestandteil des Bachelorstudiums ist ein Praxissemester. Oft werden auch in der Studien- und Prüfungsordnung noch ein Vorpraktikum und/oder ein Grundpraktikum gefordert.
Auf diesen Seiten erhältst du Informationen zum Praktikum.
Die wichtigsten Grundlagen für ein Grundpraktikum und das praktische Studiensemester an der Technischen Hochschule Ingolstadt sind hier zusammengefasst.
In der Primuss Praktikumsverwaltung und in Moodle findest du alle relevanten Informationen zum Thema Pflichtpraktikum.
Bitte beachte, dass ein freiwilliges Auslandspraktikum wegen Fördermöglichkeiten beantragt werden muss, da ansonsten in Zukunft die Fördermittel für Auslandspraktika sinken. Nachfragen zu den Auslandspraktika sowie Anträge bitte über das International Office bzw. Moodle.
In der Praktikumsverwaltung des Primuss-Portal kannst du dein Grundpraktikum, praktisches Studiensemester oder dein freiwilliges Praktikum anmelden.
Die Online-Anmeldung des Praxissemesters findet an der Technischen Hochschule Ingolstadt beim Service Center Studienangelegenheiten, Referat Praktikum über ein eigens hierfür erstelltes Programm statt.
Alle für das Studium relevanten Praktika sind dort einzugeben.
Bitte beachte, dass die für ein Pflichtpraktikum notwendige Genehmigung des Vertrages voraussetzt, dass du vorher deine Praxisdaten online in dieses Programm eingibst und die nötigen Unterlagen (siehe Hinweise zu Praktika an der Technischen Hochschule Ingolstadt) hochlädst.
Wurde keine fachpraktische Ausbildung durchlaufen ist i.d.R. ein Vorpraktikum abzuleisten. Die Vorpraxis ist ein grundsätzlich vor Studienbeginn und/oder in den vorlesungsfreien Zeiten bis spätestens zu Beginn des 4. Studiensemesters abzuleistendes Praktikum, das dem zukünftigen Studiengang entspricht.
Die Vorpraxis kann in selbst gewählten Unternehmen abgeleistet werden.
Die Ausbildungsrichtung Technik FOS/BOS für technische Studiengänge wird anerkannt.
Regelungen zur Vorpraxis werden für Studiengänge mit erforderlicher fachpraktischer Ausbildung/ Vorpraxis in den Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge getroffen.
Studienbewerbende, die ein duales Studium (Verbundstudium oder ein Studium mit vertiefter Praxis) absolvieren möchten, müssen die entsprechende Vorpraxis nicht ableisten, sofern sie mit dem Antrag auf Zulassung einen gültigen Vertrag mit einem Unternehmen über die duale Ausbildung einreichen.
Studien- und Prüfungsordnungen sowie andere Satzungen der Hochschule findest du unter Hochschulsatzungen.
0841/9348-1370
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Fr 10 bis 12 Uhr
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Abweichende Öffnungszeiten (pdf)
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Dienstag 11 bis 13 Uhr
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