Betreuungsvereinbarung

Die Promotion ist eine Phase der wissenschaflichen Qualifizierung, in der eine Betreuung durch einen erfahrenen Wissenschaftler, im Rahmen der geforderten Eigenständigkeit wissenschaftlicher Leistung, sehr wichtig für den Aufbau und die Weiterentwicklung von Forschungskompetenzen ist.
Führende Wissenschaftsorganisationen empfehlen Promovierenden und Betreuern, daher eine Betreuungsvereinbarung abzuschließen. Diese basiert auf einem persönlichen Gespräch zwischen Doktorand und Betreuer, in dem sich beide u.a. auf einen groben Ablauf des kooperativen Promotionsvorhabens und die Ausgestaltung der Betreuung einigen. Bestandteil der Vereinbarung können zudem individuelle Maßnahmen sein, die sich aus der spezifischen Situation des Promovierenden ergeben, beispielsweise Absprachen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Das Gespräch zwischen Doktorand und Betreuer erfüllt die wichtige Funktion, gegenseitige Erwartungen bezüglich des Ablaufs des kooperativen Promotionsvorhabens abzugleichen. Daher empfiehlt es sich, eine Betreuungsvereinbarung zeitnah zu Beginn des Promotionsvorhabens abzuschließen und den Zeit- und Arbeitsplan sukzessive zu konkretisieren und anzupassen.

Die Technische Hochschule Ingolstadt hat, unter anderem auf Basis der Empfehlungen der DFG, des Wissenschaftsrats und acatec, eine Betreuungsvereinbarung erstellt. Sie finden diese im Feld „Downloads“ rechts auf dieser Seite. Daneben stellen wir ein Formular zur Verfügung, das beide Seiten für die Durchführung der Feedbackgespräche verwenden können.