Fachpraktische Ausbildung / Vorpraxis

Regelungen zur Vorpraxis werden für Studiengänge mit erforderlicher fachpraktischer Ausbildung/ Vorpraxis in den Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge getroffen.

Studienbewerber/innen, die ein duales Studium (Verbundstudium oder ein Studium mit vertiefter Praxis) absolvieren möchten, müssen die entsprechende Vorpraxis nicht ableisten, sofern sie mit dem Antrag auf Zulassung einen gültigen Vertrag mit einem Unternehmen über die duale Ausbildung einreichen.

Studien- und Prüfungsordnungen sowie andere Satzungen der Hochschule finden Sie unter Hochschulsatzungen.

Vorpraxis

Die Vorpraxis ist ein grundsätzlich vor Studienbeginn und/oder in den vorlesungsfreien Zeiten bis spätestens zu Beginn des 4. Studiensemesters abzuleistendes Praktikum, das dem zukünftigen Studiengang entspricht. Die Vorpraxis kann in selbst gewählten Unternehmen abgeleistet werden.

Die Ausbildungsrichtung Technik FOS/BOS für technische Studiengänge wird anerkannt.

Infoblatt Vorpraxis für Studierende, die vor dem SS 18 begonnen haben (pdf)

Infoblatt Vorpraxis für Studierende, die ab dem SS 18 begonnen haben (pdf)

 

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