Im Zuge der Bologna-Reform wurden Masterabschlüsse von Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) mit Hinblick auf die Zulassung zur Promotion gleichgestellt. Damit erfüllen Studierende, die einen Masterabschluss an einer HAW erworben haben, grundsätzlich die Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Promotionsverfahren an einer Universität.
- Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 05.03.1999 berechtigen Masterabschlüsse an Universitäten und Fachhochschulen grundsätzlich zur Promotion.
- Nach dem Bayerischen Hochschulgesetz ist eine Voraussetzung für den Zugang zur Promotion ein Masterabschluss „an einer Universität oder Fachhochschule“ (BayHSchG vom 23. Mai 2006 Abschn. IV Art. 64 I S2 Nr.5).
In der Praxis gibt es Unterschiede in den Zulassungsvoraussetzungen der einzelnen Universitäten und Fakultäten. Diese werden in den jeweiligen Promotionsordnungen geregelt.
Die Technische Hochschule Ingolstadt hat selber kein Promotionsrecht. Eine Promotion erfolgt daher immer in Kooperation mit einer Universität. Weitere Informationen finden Sie auf der Unterseite "Ablauf kooperativer Promotionen".